Bereich ÖPNV + Mobilität
1.) Der abzurechnende Betrag für das Taxikonto wurde jüngst von Senator Czaja erhöht. Wieso wurde stattdessen nicht die Eigenbeteiligung (40 Euro/Monat) gesenkt, was weitaus sozialer wäre. Wird sich Ihre Partei für eine Senkung der Eigenbeteiligung einsetzen?
2.) Im Bereich ÖPNV gibt es Fortschritte. Doch es gibt immer noch ein Bereich, der nicht barrierefrei ist. Dies sind die Berliner Taxen. Hierzu gibt es vom SoVD das Projekt „Inklusionstaxi“, welches von der Aktion Mensch und der Parität Berlin unterstützt werden. Wird sich Ihre Partei für die Einführung barrierefreier Taxen einsetzen?
3.) Wird sich ihre Partei für „sprechende Busse“ einsetzen? Was sind hierzu die Ziele (Zeitplan)?
4.) Wer auf den Sonderfahrdienst angewiesen ist, zahlt ab der 9. bzw. ab der 17. Fahrt bis zu 10,-€ für eine Fahrt (Hin- und Rückfahrt = 20,-€). Schon vor Jahren wollte der Fahrgastbeirat das ändern. Aber seine erarbeitete Rechtsverordnung wurde „auf Eis gelegt“. Wann wird der Fahrgastbeirat endlich ernst genommen? Wann werden die Fahrgäste des SFD sich mehr Mobilität zur Teilhabe gem. UN-BRK leisten können? Wie steht Ihre Partei dazu?
Antworten zum Bereich ÖPNV und Mobilität (Fragen 1 bis 4):
Wir wollen die inklusive Stadt schaffen, eine Stadt ohne Barrieren. Anhand der mit dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen und dem Landesbehindertenbeirat vereinbarten Prioritätenliste werden wir weiter das Ziel verfolgen, bis 2020 alle noch nicht stufenlos erreichbaren U-Bahnhöfe mit Aufzügen auszustatten. Das gleiche gilt für die restlichen S-Bahnhöfe. Den Zentralen Omnibusbahnhof werden wir barrierefrei ausbauen, um Berlin auch mit dem Fernreisebus behindertengerecht erreichen zu können.
Die Einführung von barrierefreien Taxen in Berlin prüfen wir, ebenso wie die Senkung der Eigenbeteiligung für das Taxikonto und den Sonderfahrdienst.
Den Sonderfahrdienst werden wir weiter bedarfsgerecht ausstatten. Die für das Taxikonto als Segment des Sonderfahrdienstes zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel wurden in den vergangenen Jahren nicht ausgeschöpft, die Inanspruchnahme ist rückläufig. Ein Grund dafür könnte der zunehmend barrierefreie öffentliche Personennahverkehr sein, der den Berechtigten ganz im Sinne der UN-BRK eine flexible und inklusive Teilhabe ermöglicht.
Schon 1992 haben wir in den damals beschlossenen „Leitlinien zum Ausbau Berlins als behindertengerecht Stadt“ gefordert, Außenansagen an Bussen und Straßenbahnen zu testen. Die BVG hat dies bis heute nicht umgesetzt, trotz wiederholter Verankerung in verschiedenen Nahverkehrsplänen. Wir werden nochmals auf die BVG zugehen – mit einem genauen Zeitplan, was sie wann und wie mit wem erprobt.
Bereich Arbeit + Schule
5.) Warum ist der Lohn in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) immer noch so niedrig? Was unternimmt Ihre Partei, um den Lohn zu erhöhen?
6.)Was unternehmen Sie, damit Menschen mit Beeinträchtigungen bessere Ausbildungsmöglichkeiten erhalten?
7.) Der 1. Arbeitsmarkt ist vielen behinderten Menschen verschlossen. Wie stellt sich Ihre Partei vor, die Lage mit landeseigenen Programmen oder mit Initiativen auf Bundesebene wesentlich zu verbessern?
8.) Warum wurde bei der jüngsten Änderung des Berliner Schulgesetzes nicht der Finanz- und Organisationsvorbehalt in § 37 Abs. 3 gestrichen, obwohl sich der von der zuständigen Senatsverwaltung eingesetzte Inklusionsbeirat genau dafür ausgesprochen hat? Wie werden ihre Parteien in der kommenden Legislaturperiode damit umgehen?
9.) Was unternimmt Ihre Partei um den Rechtsanspruch auf Inklusion ohne Vorbehalte spätestens in der kommenden Wahlperiode im Berliner Schulgesetz zu verankern?
Antworten zum Bereich Arbeit + Schule (Fragen 5 bis 9):
Werkstätten für behinderte Menschen dienen der beruflichen Rehabilitation und Eingliederung behinderter Menschen in das Arbeitsleben. Sie bieten Menschen mit Behinderung, die nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, berufliche Bildung und Beschäftigung sowie pädagogische und pflegerische Unterstützung. Die in einer Werkstatt Beschäftigten haben ein arbeitnehmerähnliches Rechtsverhältnis, das durch Bundesgesetzgebung vorgegeben ist. Auch Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf bekommen ein Arbeitsentgelt. Neben dem Arbeitsentgelt erhalten fast alle Beschäftigten Leistungen der Grundsicherung oder eine Erwerbsminderungsrente. Damit wird der Lebensunterhalt gesichert.
Wir wollen Menschen mit Behinderung ermöglichen, ihren Lebensunterhalt durch Erwerbsarbeit zu verdienen und treten für eine inklusive Gestaltung des Arbeitsmarkts ein. Wichtige Verbesserungen sind durch das Bundes-Teilhabegesetz zu erwarten, auch bei der Anrechnung des Entgeltes von Werkstattbeschäftigten auf die Grundsicherung.
Damit Kinder und Jugendliche mit Behinderungen später einer Arbeit nachgehen können, die ihren Fähigkeiten und Wünschen entspricht, muss die Inklusion in der beruflichen Ausbildung voran gebracht werden. Die Bildungskette von der Förderschule in die Werkstatt für behinderte Menschen muss durchbrochen werden. Wir wollen mehr voll qualifizierende, berufsbildende Angebote für Jugendliche mit Behinderungen. Dabei hat die duale Berufsausbildung Vorrang vor Sonderwegen.
Wir fördern weiterhin das inklusive Schulsystem, in dem auch Kinder mit Beeinträchtigungen gute Bildung erhalten und bestmöglich gefördert werden. Eine Deckelung der Ressourcen für den sonderpädagogischen Förderbedarf darf es nicht geben. Die Schulen müssen durch ihre Grundausstattung und bedarfsgerechte Nachsteuerung in die Lage versetzt werden, inklusiv zu arbeiten.
Außerdem werden wir die Jugendberufsagentur in allen zwölf Bezirken aufbauen und die Beratungen und Betreuungen dort weiter harmonisieren und optimieren. Einmal dort angekommen erhalten junge Menschen unter einem Dach alle Leistungsangebote für einen gelungenen Übergang von der Schule in das Berufsleben: zielgenaue Beratung, Unterstützung und Betreuung aus einer Hand. Hilfe zur Berufsorientierung – von der Ausbildung, Weiterbildung bis zum Studium – wird dort angeboten. Dieses Angebot richtet sich insbesondere auch an Jugendliche mit Behinderungen.
Bereich Teilhabe
10.) Wie viele Kandidaten mit einer anerkannten Schwerbehinderung werden bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und für die BVV ́s für ihre Partei kandidieren?
11.) Der BBV bietet zahlreiche Beratungsleistungen für Menschen mit Behinderungen an. Dies sind unter anderem A.) Telefonberatung, B.) Sozialberatung C.) Rechtsberatung. Pro Monat nutzen mehrere Hundert Menschen diese Serviceangebote. Wird sich ihre Partei dafür einsetzen, dass der BBV endlich eine Unterstützung hierfür erfährt. Beispielsweise durch eine anteilige Kostenübernahme der Büromiete oder der zusätzlichen Personalkosten – so wie andere Verein auch?
12.) Seit Jahren wird der Berliner Behindertenbewegung ein Sitz im RBB-Rundfunkrat in Aussicht gestellt. Werden Sie sich dafür in der kommenden Legislatur einsetzen?
13.) Das Konzept der Leichten Sprache zielt darauf ab, sprachliche Hürden für Menschen abzubauen, die die Alltagssprache oder auch Fachsprachen nicht gut oder nur schwer verstehen, und hat seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland 2009 an Bedeutung gewonnen. Was will Ihre Partei unternehmen, um den Anwendungsbereich von Leichter Sprache zu vergrößern und so für Menschen mit Lernschwierigkeiten oder kognitiven Beeinträchtigungen die Möglichkeiten für den Zugang zur Schriftsprache und die Nutzung von Büchern als Medien zu erleichtern?
14.) Werden Sie das Wahlprogramm auch in leichter Sprache und/oder Gebärdensprache anbieten und betroffenen Menschen mit Behinderung sowie Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund zugänglich machen?
15.) Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass Betroffenenverbände mit beratener Stimme an den Sitzungen der Kommission 75 teilnehmen können?
Antworten zum Bereich Teilhabe (Fragen 10 bis 15):
Wir wollen keine Ausgrenzung von Menschen, sei es aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Hautfarbe, ihres Geschlechts, ihres Alters, ihrer sexuellen Orientierung oder Identität, ihrer Behinderung oder ihrer Religion. Wir verzichten deshalb bewusst auf die Erhebung dieser Merkmale bei unserem Kandidatinnen und Kandidaten sowohl für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus als auch für die Bezirksverordneten- versammlungen.
Um eine Änderung der Zusammensetzung des RBB-Rundfunkrates herbeizuführen, bedarf es einer Änderung des Staatsvertrages über eine gemeinsame Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg. Die Amtszeit des jetzigen Rundfunkrats endet im Jahr 2019. Grundsätzlich stehen wir einer kritischen Überprüfung der Vertretung hinsichtlich ihrer Zusammensetzung in Abstimmung mit Brandenburg offen gegenüber.
Die Beratungsangebote für Menschen mit Behinderung müssen auch in Zukunft bedarfsgerecht finanziert werden. Das Land Berlin gibt im Rahmen des Integrierten Sozialprogramms dafür 2016 ungefähr 920.000 Euro aus.
Es gibt in Berlin bereits zahlreiche Behörde und einige Senatsverwaltungen, die ihre Informationen im Internet auch in leichter Sprache anbieten. Wir werden die Verbreitung der leichten Sprache weiterhin unterstützen, um sprachliche Hürden für Menschen mit Behinderung abzubauen.
Für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Berliner Bezirksverordnetenversammlungen hat die Landeswahlleiterin zusammen mit der Landeszentrale für politische Bildung und dem Berliner Aktionsbündnis für Menschen mit Behinderungen Anfang Juni eine Broschüre in leicht verständlicher Sprache herausgegeben, in der auf 40 Seiten mit Infografiken und Illustrationen erklärt wird, wie die Wahlen funktionieren.
Auch wir werden unser Kurzwahlprogramm in leichter Sprache anbieten.
Bereich Bauen, Wohnen und Heime
16.) Welche Initiativen wird Ihre Partei ergreifen, um Art 19 UN-BRK, wonach Niemand in besondere Wohnformen gezwungen werden darf, im Land Berlin uneingeschränkt Geltung zu verschaffen?
17.) Was unternimmt Ihre Partei, um den Bewohnern in stationären Einrichtungen die effektivere Teilhabe am kulturellen und gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen?
18.) „ProjektWohnheime“,„Umstellungsbegutachtung“,„HammerschickProjekt“.Diese Begriffe werden derzeit in der Behindertenhilfe im Bereich der Wohnheime für Menschen mit Behinderung diskutiert. Menschen mit hohen und komplexen Hilfebedarfen werden ganz offensichtlich durch die Reduktion der Soll-Zeiten im Rahmen der Umstellungsbegutachtung zugrunde gelegten Zeitmodells nach Hammerschick benachteiligt. Die Überarbeitung des Verfahrens inklusive des „Schmitt-Schäfer-Leitfadens“ ist zwingend erforderlich. Was gedenkt ihre Partei hier zu unternehmen bzw. wie ist ihre Haltung hierzu?
19.) Wird sich ihre Partei in der kommenden Legislaturperiode für einen „Sachverständigen Barrierefreies Bauen“ einsetzen?
20.) Bei der AG Bauen beim SenStadtUm wurde deutlich, dass der Liegenschaftsfond zwar den Denkmalschutz, nicht aber die Barrierefreiheit in seinen Entscheidungen berücksichtigt („Eierhäuschen“ Treptow, Müggelturm u.a.). Wie will Ihre Partei künftig sicherstellen, dass alle mit öffentlichen Mitteln unterstützten Sanierungs- und Bauvorhaben barrierefrei werden?
Antworten zum Bereich Bauen, Wohnen, Heime (Fragen 16 bis 20):
Der SPD-geführte Senat hat 2015 zehn behindertenpolitische Leitlinien zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorgestellt. Zu den Leitbildern der Konvention, Inklusion, Partizipation und Selbstbestimmung, bekennen wir uns und werden weiter an ihrer praktischen Umsetzung arbeiten.
Wir treten ein für eine verlässliche Grundausstattung der Mobilitätshilfedienste, eine strukturelle Stärkung ehrenamtlicher Besuchsdienste sowie eine Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen. Mit dem Integrierten Sozialprogramm fördern wir Freizeitprojekte für Menschen mit Behinderung.
Wir wollen die Konvergenz anpassen und einen Korrekturfaktor für die betroffenen kleineren Wohnheime schaffen, damit deren bewährtes Betreuungskonzept weiterhin für die Menschen mit Behinderung vorgehalten werden kann.
Wir werden die Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden weiter vorantreiben und den Bau barrierefreier Wohnungen forcieren. Die Quote der uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen werden wir erhöhen.
Um das zu erreichen, haben wir konkret folgende Maßnahmen in die geplante Änderung der Berliner Bauordnung aufgenommen:
In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen (anstatt wie bisher vier Wohnungen) müssen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei nutzbar und über den üblichen Hauptzugang barrierefrei erreichbar sein. Zudem wird eine Regelung geschaffen, wonach – soweit für ein Wohngebäude eine Pflicht zur Herstellung von Aufzügen besteht – ein Drittel der Wohnungen barrierefrei nutzbar herzustellen sind.
Darüber hinaus ist geplant, die Vorschriften für Erleichterungen von der barrierefreien Nutzbarkeit nur zu gestatten, soweit die Anforderungen wegen schwieriger Geländeverhältnisse, wegen des Einbaus eines sonst nicht erforderlichen Aufzugs oder wegen ungünstiger vorhandener Bebauung nur mit einem unverhältnismäßigen Mehraufwand erfüllt werden können.
Auch sollen Abstellräume für Fahrräder, Rollstühle und Kinderwagen künftig barrierefrei erreichbar und nutzbar sein und Abweichungsentscheidungen zu Technischen Baubestimmungen, die das barrierefreie Bauen betreffen einer größeren Kontrolle unterliegen.
Bereich Barrierefreiheit und Novellierungen
21.) Welche Anstrengungen wird Ihre Partei unternehmen, um im Gesundheitswesen für mehr Barrierefreiheit sowie für die Durchsetzung der freien Arztwahl auch für Menschen mit Behinderung zu sorgen?
22.) Die Berliner Denkmalschutzbehörden missachtet seit Jahren die UN-BRK und somit auch die Menschenrechte von Behinderten. Werden sie sich dafür einsetzen, dass die Denkmalschutzbehörden endlich ihre Entscheidungen den Belangen und Menschenrechten von Behinderten unterordnet? Wenn ja, wie werden Sie dies umsetzen?
23.) Barrierefreiheit im Bestand, vor allem im privaten Bereich, ist gesetzlich nicht einklagbar. Bestes Beispiel hierfür ist die Arminius-Markthalle in Berlin-Mitte. Was wird ihre Partei unternehmen, um diesen Diskriminierungstatbestand abzubauen?
24.) Wie wollen Sie dafür sorgen, dass das Außerordentliche Klagerecht nach § 15 LGBG wieder wirksam wird?
25.) In vielen bestehenden Versammlungsstätten – z.B. vom „Gemeinschaftshaus“ Gropiusstadt (4) oder Waldbühne (16) – werden noch immer Menschen im Rollstuhl aus Sicherheitsgründen diskriminiert und nur ganz wenige Personen je Veranstaltung zugelassen (Anzahl in Klammer). Das verstößt gegen das Teilhaberecht der UN-BRK. Was gedenkt Ihre Partei hiergegen zu tun?
26.) Was wird Ihre Partei dafür unternehmen, dass auch mobilitätseingeschränkte Menschen auf den Fernsehturm dürfen?
Antworten zum Bereich Barrierefreiheit und Novellierungen (Fragen 21 bis 26):
Wir setzen uns dafür ein, dass ein wohnortnaher Zugang zur ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung auch für Menschen mit Behinderung in allen Stadtteilen sichergestellt ist und sich nicht Leistungsanbieter auf einzelne Stadtteile konzentrieren. Wir unterstützen Anbietervielfalt in der ambulanten Versorgung.
Durch das erfolgreiche Aktionsprogramm Gesundheit werden Prävention und Gesundheitsförderung gestärkt. Das Programm werden wir weiterentwickeln. Ziel muss es sein, die besten Beispiele und Projekte zur Förderung der Gesundheit für alle Menschen in allen Kiezen verfügbar zu machen.
Nach unserem Kenntnisstand dürfen aus Sicherheitsgründen keine mobilitätseingeschränkten Menschen auf den Berliner Fernsehturm, da es im Notfall bislang keine Möglichkeit gibt, wie Menschen mit Mobilitätseinschränkungen über das Treppenhaus auf die Evakuierungsplattformen gelangen können.
Die außerdem in diesem Bereich angesprochenen Themen werden wir lösungsorientiert diskutieren.
Die Wahlprüfsteine und das BBV-Forum Wahlen 2016 wurden gefördert durch: