Der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe fordert die Bundesländer auf, die vom Bund für Schulsanierungen zur Verfügung gestellten 3,5 Milliarden Euro für eine Offensive zur Barrierefreiheit zu nutzen.
Durch die am 1. Juni durch den Bundestag beschlossene Grundgesetzänderung können Bundesmittel künftig in finanzschwachen Kommunen für die Verbesserung der Schulinfrastruktur eingesetzt werden. Der ehemalige Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Hüppe hatte sich in einer Anfrage an die Bundesregierung gewandt, in wie weit diese Mittel auch zur Förderung der Inklusion an Regelschulen genutzt werden können.
Die Bundesregierung bestätigt, dass im Rahmen der Verbesserung der Schulinfrastruktur an allgemein- und berufsbildendenden Schulen auch Maßnahmen zur Barrierefreiheit durchgeführt werden können. Letzten Endes entscheiden aber die Länder über die Verwendung.
Hüppe appelliert deshalb nun an die Länder: „Mir ist es wichtig, dass der Wille bei den Bundesländern vorhanden ist, mit den Mittel auch tatsächlich Barrierefreiheit an Schulen voranzutreiben. Es kann nicht sein, dass Schülern der Unterricht an Regelschulen aufgrund von baulichen Hindernissen verwehrt bleibt. Schulgebäude, Klassenzimmer und Toiletten müssen barrierefrei sein.“
Dabei gehe es nicht nur um Schüler mit Behinderung, sondern auch um behinderte Eltern, die vielleicht zum Elternabend kommen wollen. Letztendlich könnte es auch dazu führen, dass Lehrer mit Behinderung die Möglichkeit haben, an einer Regelschule ihren Beruf auszuüben. In vielen Landesbauordnungen, wie zum Beispiel in NRW, wird Barrierefreiheit nur für Bereiche vorgeschrieben, die dem allgemeinen Besucherverkehr dienen. Nur wenn Einrichtungen „überwiegend oder ausschließlich von Menschen mit Behinderungen“ genutzt werden, muss die Barrierefreiheit alle Bereiche umfassen. Dies bedeutet konkret, dass nur die jeweiligen Förderschulen tatsächlich vollständig barrierefrei sein müssen. Heute sei es so, dass in vielen Regelschulen aufgrund der vorhandenen Barrieren Schüler mit Behinderung, selbst dann, wenn sie zielgleich unterrichtet werden können, keinen Zugang haben, bemängelt Hüppe. Es gebe dramatische Fälle, dass Schüler beziehungsweise Lehrer ihre Schule verlassen müssten, wenn sie zum Beispiel nach einem Unfall oder einer Erkrankung eine Beeinträchtigung erleiden. Diese Regelungen bedürfen aus Hüppes Sicht dringend einer Änderung.