Gruppe der Anspruchsberechtigten steigt um etwa 20 Prozent: weitere 500 000 Menschen haben ab 1.1.2017 Anspruch auf Pflegegrad 1. Ab Januar 2017 erhalten Pflegebedürftige mehr Geld von der Pflegekasse. Durch Möglichkeiten der sogenannten Umwidmung aus verschiedenen Leistungsgrundlagen, ergeben sich ab dem 1. Januar Beträge, die im Durchschnitt fast doppelt bis dreimal so hoch sind wie noch im Vorjahr.
Beispiel: So erhält ein Pflegebedürftiger der Pflegestufe 0 derzeit 231 Euro Sachleistungen. Ab 2017 erhält er zukünftig 689 Euro Sachleistungen. In diesem Fall hat sich der Anspruch nahezu verdreifacht. Für den Pflegebedürftigen bedeutet das, dass er – auch wenn er keinen Pflegedienst in Anspruch nimmt – bis zu 40 Prozent des Sachleistungsanspruchs umwidmen kann für Betreuungs- und Entlastungsleistungen wie z. B. eine Einkaufshilfe. Das heißt: der Pflegebedürftige kann 275,60 Euro für genau solche Leistungen abfordern von der Pflegekasse. Da sich das Pflegegeld auch fast verdreifacht hat, und zwar von 123 Euro auf 316 Euro, hat der Pflegebedürftige im vorliegenden Beispiel trotz Umwidmung immer noch ein monatliches Pflegegeld von 189,60 Euro. Trotz kompletter Umwidmung (maximal 40 Prozent) erhält der Pflegebedürftige in diesem Fall im kommenden Jahr ein um über 50 Prozent höheres Pflegegeld. Für den Verzicht auf 126,40 beim Pflegegeld erhält der Pflegebedürftige Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 275,60 Euro. Die Umwidmung kann auch je nach Bedarf geringer ausfallen, dementsprechend erhöht sich dann das Pflegegeld bis auf die Maximalsumme von 316 Euro.
Die Umwidmungssummen und Bedarfe müssen individuell überlegt werden, um eine optimale Betreuungssituation des Pflegebedürftigen und eine Entlastung der Familienangehörigen zu erreichen.
CareIO-Chef Maik Preußner empfiehlt dringend, sich zur neuen Pflegesituation und den damit verbundenen Ansprüchen beraten zu lassen. Seit heute sind die neuen ab 2017 geltenden Pflegegrade auf dem kostenfreien von der EU und dem Niedersächsischen Wirtschaftsministerium ausgezeichneten Pflegeportal CareIO abrufbar. „Vor allem die Pflege in den eigenen vier Wänden wird ab dem 1. Januar 2017 gestärkt: bei der Einstufung in die neuen Pflegegrade gilt das Prinzip der Gleichstellung, im Zweifelsfall erfolgt eine Höhergruppierung“, so CareIO-Chef Maik Preußner. „Die Anzahl der Anspruchsberechtigten steigt ab dem kommenden Jahr. Zusätzlich zu den bislang rund 2,7 Millionen Pflegebedürftigen haben weitere 500 000 Menschen ab dem 1. Januar Anspruch auf einen Pflegegrad 1“, weiß Preußner.
Sein kostenfreies Portal sorgt für Transparenz, listet sämtliche Dienstleister in der Umgebung und vermittelt im Bedarfsfall Pflegeberater. Ein Online-Kalkulator berechnet zudem die Ansprüche im jeweiligen Pflegefall. Das Portal hält außerdem den bundeseinheitlichen elektronischen Medikationsplan vor. „2017 entstehen ungeahnte Möglichkeiten für Pflegebedürftige, diese müssen nur eingefordert werden,“ so Preußner.