Zum Beschluss des Deutschen Ärztetags zu den ethischen Risiken vorgeburtlicher Bluttests erklärt Corinna Rüffer, behindertenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Ich begrüße es sehr, dass der Deutsche Ärztetag die Bundesärztekammer auffordert, über die Begrenzung der Pränataldiagnostik zu diskutieren. Eine breite Debatte über die Möglichkeiten der Pränataldiagnostik und die Notwendigkeit ihrer Begrenzung – wie der Ärztetag es gefordert hat – ist dringend nötig.
Auch die Ärztinnen und Ärzte weisen darauf hin, dass der vorgeburtliche Bluttest zu einem Routine-Check ungeborener Kinder auf Down-Syndrom oder andere Beeinträchtigungen führen kann.Damit würde sich auch der Druck erhöhen, ein „perfektes“ Kind zu gebären. Eltern, die sich gegen den Test entscheiden oder sogar wissentlich für ein behindertes Kind, werden immer mehr in Erklärungsnöte geraten. Diskutiert werden muss aber auch mit Blick auf zukünftig Mögliches: Neue Testverfahren werden weit über die Trisomieerkennung hinausgehen.
Unsere Gesellschaft muss barrierefrei und offener werden. Behinderte Menschen und die Eltern behinderter Kinder müssen, wo nötig, besser unterstützt werden. Es ist falsch, die Palette vorgeburtlicher Untersuchungen immer mehr zu erweitern und werdende Eltern vor Entscheidungen zu stellen, die kaum zu treffen sind.
Hintergrund:
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im August 2016 ein Methodenbewertungsverfahren für nichtinvasive Pränataldiagnostik (NIPD) zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 beschlossen. Damit soll festgestellt werden, ob und inwieweit die Untersuchung mittels Bluttest zur Erkennung des Down-Syndroms beim Fötus in den Katalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden kann.
Den Beschluss des 120. Deutscher Ärztetags finden Sie hier (auf S. 217): http://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/120.DAET/120DaetBeschlussProt_2017-05-26.pdf