Ein breites Verbändebündnis von Deutschem Behindertenrat, Fach- und Wohlfahrtsverbänden sowie Deutschem Gewerkschaftsbund, an dem auch der Paritätische beteiligt ist, hat sechs gemeinsame Kernforderungen zum Bundesteilhabegesetz aufgestellt. Diese bleiben – im Interesse der Menschen mit Behinderung in Deutschland – Maßstab im aktuellen Gesetzgebungsverfahren zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) in Verbindung mit dem Pflegestärkungsgesetz III.
Das Verbändebündnis sieht nach wie vor die Gefahr von Leistungseinschränkungen und Verschlechterungen gegenüber geltendem Recht. Deshalb fordert es nachdrücklich: Nachbesserung jetzt im BTHG und im PSG III! Der Bundesgesetzgeber ist in der Pflicht – und er muss es bleiben. Er darf die Eingliederungshilfe nicht in die Gesetzgebungskompetenz der Länder geben; dies gebietet der verfassungsrechtliche Grundsatz, gleichwertige Lebensverhältnisse für behinderte Menschen bundesweit zu gewährleisten.
Das Verbändebündnis sieht zwar auch positive Ansätze in der Gesetzesvorlage des Bundesteilhabegesetzes, doch die negativen Aspekte überwiegen. Inakzeptabel sind vor allem Einschränkungen des leistungsberechtigten Personenkreises, Leistungsausschlüsse oder -einschränkungen, die grundsätzliche Beibehaltung des Einkommens- und Vermögenseinsatzes bei Inanspruchnahme von Teilhabeleistungen, die Regelungen zur Verknüpfung von Eingliederungshilfe und Pflege sowie die Aushöhlung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ bzw. des Wahlrechts von Menschen mit Behinderung, etwa beim Wohnen sowie schlechte Rahmenbedingungen für Leistungsanbieter.
Das Verbändebündnis fordert mit dem aktualisierten Aufruf Bundestag und Bundesrat auf, das Gesetz nachzubessern und sich für eine echte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben von Menschen mit Behinderung einzusetzen.
Anliegend erhalten Sie den aktualisierten Aufruf des Verbändebündnisses zu den Gesetzesentwürfen von Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III nach den Erstberatungen in Bundestag und Bundesrat „Nachbesserung jetzt erst recht!“ vom 18.10.2016 zur Kenntnis und Verbreitung.
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