Die Europäische Union hat eine überarbeitete Verordnung für den Bahnverkehr in Europa angenommen. Mit der Verordnung – die zum 01. Januar 2015 in Kraft tritt – werden technische und betriebliche Standards für den reibungslosen Bahnverkehr vorgegeben. Diese sollen Menschen mit Behinderung im gesamten europäischen Eisenbahnnetz das Reisen erheblich erleichtern und gleiche Standards anbieten.
So sollen in Zukunft beispielsweise Bahnhöfe mit einem Bodenleitsystem versehen werden, damit sich blinde und stark sehbehinderte Reisende besser in den Bahnhöfen orientieren und sich selbstständig bewegen können. Zudem müssen Zugbereiche besser ausgeleuchtet werden.
Fortschritte für viele Betroffene
Ziel der neuen EU-Verordnung ist es, den über 80 Millionen Menschen in der Europäischen Union, die über eine leichte bis schweren Behinderung verfügen, einen einheitlichen Mindeststandard zu bieten. Grundlegende Anforderungen an z.B. Sicherheit, technische Kompatibilität und Zugänglichkeit sollen somit europaweit gewährleistet werden.
Die Mitgliedsstaaten werden durch die Verordnung aufgefordert, ihre Bahninfrastruktur intensiv zu analysieren. Insbesondere existierende Barrieren sollen dadurch erkannt und abgebaut werden. Ferner soll jedes Mitgliedsland einen „Nationalen Implementierungsplan“ für mindestens die nächsten zehn Jahre erarbeiten und über die gemachten Fortschritte berichten. Darüber hinaus richtet die Europäische Kommission einen „Advisory Body“ ein. Dieser hat die Aufgabe, die Einhaltung und den Fortschritt der Umsetzung der Verordnung beratend zu begleiten. Die neue Verordnung ist somit eine der ersten Amtshandlungen des neu gewählten Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker.
Mobilität in der Europäischen Union
Die Europäische Union zeigt wieder einmal eindrucksvoll auf, dass die „Europäische Strategie zu Gunsten von Menschen mit Behinderungen 2010-2020“ tatsächlich erfolgreich umgesetzt wird. Insbesondere der Bereich Mobilität ist für die Europäische Union ein wichtiger Kernbereich. Bereits im Jahr 2006 wurde von der EU die bahnbrechende Verordnung über die Rechte von behinderten Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität (EG Nr. 1107/2006) angenommen. Diese Verordnung nebst Anlagen regelt detailliert die Rechte, die behinderten Reisenden beim Fliegen zuteil werden sollen. Im Jahr 2010 folgte unter anderem die Verordnung, welche die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr regelte, die ebenfalls erhebliche Fortschritte für behinderte Schiffsgäste brachte. Man darf daher gespannt sein, was als Nächstes aus Brüssel kommen wird.