Barrierefreies Deutschland erreichen

VdTÜV-Fachkongress in Berlin diskutierte über Lösungsansätze

von: Berliner Behindertenzeitung

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Gabriele Lösekrug-Möller, MdB, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales (mitte) und Dorothee Bär, MdB, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur (rechts).

Beförderungsmittel, Infrastruktur oder Freizeitangebote: Der barrierefreie Zugang für Menschen mit Behinderung ist noch keine Selbstverständlichkeit. Die UN-Behindertenkonvention verpflichtet Deutschland, Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben zu ermöglichen. Infolge novellierter deutscher Gesetze stehen die Kommunen, Fahrdienste und Hersteller von Fahrzeugen und Rollstühlen vor neuen Herausforderungen.

Der Fachkongress „Forum Mobilität für Menschen mit Behinderung“, welcher am 10.-11. November stattfand, bot Experten und Interessierten hierfür eine gelungene Plattform, um neueste Entwicklungen, Problemfelder und gesetzliche Vorgaben zu diskutieren. Ausgerichtet wurde der Fachkongress vom Verband der TÜV e.V. (VdTÜV).

Die Problematik

Für Menschen mit Behinderung gibt es noch viele Hürden im Alltag. Die maximale Teilhabe am öffentlichen Leben ist aufgrund von vorgeschriebenen Sicherheitsauflagen nur begrenzt bis oft gar nicht möglich. Öffentliche Verkehrsmittel wie Taxen oder Flugzeuge, aber auch Betreiber von Theatern oder Freizeitparks können bislang die Anforderungen an eine sichere Teilhabe mobilitätseingeschränkter Menschen nicht erfüllen. Nur eine Änderung der Vorschriften kann dazu führen, keine Personengruppen auszuschließen.

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André Nowak, stellvertretender Vorsitzender des Berliner Behindertenverbands, bei seinem Vortrag.

Laut dem novellierten Personenbeförderungsgesetz (PBefG) haben Menschen mit Behinderungen, gleichwelcher Art, Anspruch auf eine barrierefreie Mitfahrt im öffentlichen Personennahverkehr sowie bei Fernlinienbussen. Die Regelungen haben Einfluss auf den Fahrzeugbau von Bussen und die Infrastruktur. Fahrdienste stehen vor der Herausforderung, nur gekennzeichnete Rollstühle zu befördern, die einen Crashtest bestanden haben und für die Beförderung geeignet sind. Diese Anforderung erfüllen derzeit aber nur 20 Prozent aller Rollstühle. Anbieter von Fernlinienbussen müssen mindestens zwei Plätze für Rollstuhlfahrer anbieten. Neu zugelassene Fernbusse müssen die Vorschriften bis zum 1.1.2016 bereits erfüllen.
André Nowak, stellvertretender Vorsitzender des Berliner Behindertenverbands und Vorstandsmitglied der „Natko – Tourismus für Alle e.V.“ hielt zu dem weiten Feld der Barrierefreiheit einen vielbeachteten Impulsvortrag. Ebenfalls anwesend waren Vertreter aus der Politik, wie Dorothee Bär ( MdB, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur), Gabriele Lösekrug-Möller (MdB, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales) und Corinna Rüffer (MdB, Behindertenpolitische Sprecherin Bündnis 90 / Die Grünen).