Der Europarat hat am vergangenen Freitag die Resolution Nr. 2155 und den Bericht Nr. 14268 über die politischen Rechte von Menschen mit Behinderungen beschlossen. Die Mitgliedsstaaten werden darin aufgerufen, die in der UN-Behindertenrechtskonvention festgelegten Menschenrechtsstandards vollständig umzusetzen und zu gewährleisten. Die Resolution enthält konkrete Handlungsempfehlungen für die Mitgliedsstaaten des Europarats, um die politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen zu erhöhen. Wichtiger Punkt ist unter anderem der Aufruf, das Wahlrecht auch bei einer Betreuung in allen Angelegenheiten zu gewährleisten und Menschen mit Behinderungen durch ein System der unterstützenden Entscheidungsfindung politische Partizipation zu ermöglichen. Die Mitgliedstaaten sollen auch barrierefreie Wahlen ermöglichen, sowohl was die physische Zugänglichkeit angeht als auch die Zugänglichkeit von Informationen. Hierzu dient etwa die stärkere Verwendung Leichter Sprache.
Dazu sagte Verena Bentele, die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen: „Ich begrüße dieses wichtige Signal aus Europa sehr. Die Resolution ruft dazu auf, ein inklusives Wahlrecht im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu gewähren. Es ist mir ein großes Anliegen, dass die bestehenden pauschalen Wahlrechtsausschlüsse auch auf Bundesebene aus den Wahlgesetzen gestrichen werden. Menschen im wahlfähigen Alter muss politische Teilhabe und Partizipation durch geeignete Unterstützungsmaßnahmen ermöglicht werden. Ich rufe alle Parteien dazu auf, Informationsmaterialien barrierefrei zur Verfügung zu stellen, speziell in Leichter Sprache. Das gibt Rückenwind für die jetzt notwendige politische Diskussion auch in Deutschland.“
In Deutschland sind Menschen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist, vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen. Zudem hat die Bestellung einer Betreuung keine Auswirkungen auf die Geschäftsfähigkeit der betroffenen Personen. Während einige Bundesländer diesen Ausschluss in ihren Landeswahlgesetzen bereits ersatzlos gestrichen haben, wird er nach aktueller Gesetzeslage auch im Rahmen der Bundestagswahl 2017 greifen und so die politische Partizipation von über 81.000 Menschen im wahlfähigen Alter beschränken.
Die Resolution und der Bericht wurden von der SPD-Bundestagsabgeordneten Mechthild Rawert eingebracht. Ihre Pressemitteilung finden Sie hier.