Nach vielen Monaten der intensiven Diskussionen über ein neues Bundesteilhabegesetz läuft nun das parlamentarische Verfahren. In vielen Gesprächen mit Selbstvertretungsorganisationen und Verbänden wurde deutlich, dass im Gesetzentwurf noch dringend Änderungen erfor-derlich sind. Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Verena Bentele hat gemeinsam mit ihren Beauftragtenkolleginnen und -kollegen der Länder wesentliche Punkte zusammengefasst.
Die Beauftragten fordern unter anderem, Leistungen für Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, an Bildung, Kultur, Freizeit und im politischen Engagement auch für Menschen mit Behinderungen im Alter zu gewähren. Das Recht auf Teilhabe ende nicht mit einer Altersgrenze.
Außerdem verlangen die Beauftragten, dass niemand aufgrund seiner Behinderungen ge-zwungen werden dürfe, in besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen zu leben. Das sei nach Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention von Deutschland aner-kanntes Menschenrecht. Würden diese Rechte eingeschränkt, so sei dies ein nicht zulässiger Eingriff in die Selbstbestimmung der Menschen.
Das Papier „Teilhabe ist Menschenrecht – was am Bundesteilhabegesetz geändert werden muss!“ findet sich hier.
Behindertenbeauftragte fordern Änderungen am Bundesteilhabegesetz
von: Berliner Behindertenzeitung