Zum Behindertenpauschbetrag, der seit mehr als 40 Jahren nicht mehr erhöht wurde, erklärt Corinna Rüffer, behindertenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Es ist höchste Zeit und längst überfällig, den Behindertenpauschbetrag (§33b Einkommensteuergesetz) anzuheben und an die gestiegenen Lebenshaltungskosten anzupassen. Denn die letzte Erhöhung ist 1975, vor mehr als 40 Jahren erfolgt. Die nicht vorgenommene Anpassung führt dazu, dass DurchschnittsverdienerInnen heute nur noch ein gutes Drittel von dem von der Steuer absetzen können, was 1975 möglich war. Das belegt die Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage. Dadurch verlieren die Pauschbeträge immer mehr ihre Funktion, behinderte Menschen von Bürokratie zu entlasten. Sie müssen immer mehr kleine und kleinste Beträge durch Belege nachweisen, die typischerweise einen großen Teil der Mehrkosten ausmachen, die durch eine Behinderung entstehen.
Andere Pauschbeträge wurden dagegen im Laufe der Zeit an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst. Beispielsweise wurde der Arbeitnehmerpauschbetrag (Werbungskostenpauschale) fast verdoppelt von einst 564 D-Mark auf heute 1.000 Euro. Das muss nun endlich auch für den Behindertenpauschbetrag nachgeholt werden.
Hintergrund:
Anstatt ihre „außergewöhnlichen Belastungen“ per Einzelnachweis beim Finanzamt geltend zu machen, können Menschen mit Behinderungen den Behindertenpauschbetrag nutzen (§33b Einkommensteuergesetz). Er soll – abhängig vom Grad der Behinderung (GdB) – behinderungsbedingte Kosten abdecken. Der Pauschbetrag beginnt bei 310 Euro (GdB von 25 Prozent) und steigt auf 1.420 Euro (GdB von 100 Prozent). Blinden und hilflosen Menschen (Pflegestufe 3 oder „H“ im Behindertenausweis) werden 3.700 Euro gewährt.