Berufsbildungspakt – Berufsbildung muss inklusiver werden

von: Dominik Peter

Anlässlich der laufenden Koalitionsverhandlungen empfiehlt das Deutsche Institut für Menschenrechte, die allgemeine Berufsausbildung so zu gestalten, dass mehr Menschen mit Behinderungen eine anerkannte Berufsausbildung abschließen können.

„Die Politik sollte die Voraussetzung für eine inklusive berufliche Bildung schaffen“, sagt Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. „Nur wer eine anerkannte Berufsausbildung abschließt, hat reelle Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.“

Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderungen haben derzeit nicht dieselben Chancen auf Zugang zur allgemeinen berufliche Bildung wie Nichtbehinderte. Rund 40 Prozent der Auszubildenden mit Behinderungen absolvieren Sonderausbildungen in eigens dafür geschaffenen Einrichtungen, die nicht an die betriebliche Praxis angeschlossen sind. Diese Abschlüsse haben auf dem regulären Arbeitsmarkt den Nachteil, dass Arbeitgeber sie oft nicht einordnen können. Dabei zeigen positive Beispiele, dass Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt besonders dort gelingt, wo Auszubildende mit Behinderungen früh in die betriebliche Praxis eingebunden sind.

„Damit Auszubildende mit Behinderungen aus der gesamten Palette der anerkannten Ausbildungsberufe wählen können, müssen Ausbildungsgänge, insbesondere Curricula, flexibel auf sie zugeschnitten und ihnen die nötige Unterstützung zur Verfügung gestellt werden“, stellt Aichele klar. In der Praxis würde aber zum Beispiel zu oft noch schematisch darauf gepocht, dass alle die gleichen formalen Anforderungen erfüllen. Dies könne Menschen wegen ihrer Behinderung ausschließen, so Aichele.

Das Institut ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat gemäß der UNKonvention(Artikel 33 Absatz 2 UNBRK) den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seit 2009 in Deutschland rechtsverbindlich.

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Konkrete Maßnahme durch Paritäter und BBZ

Dem Paritätischen Wohlfahrtsverband Berlin ist es ein großes Anliegen, schwerstbehinderte Menschen die Möglichkeit zu geben, sich auf dem Arbeitsmarkt zu bewähren.
Daher nimmt der Paritätische Wohlfahrtsverband Berlin eine 10%ige Kostenerstattung für Stellenanzeigen in der Berliner Behindertenzeitung an seine Mitglieder vor. Um in den Genuss der Rückerstattung zu kommen, muss in der Stellenanzeige lediglich das Logo „Der Paritätische Unser Spitzenverband“ abgedruckt werden. Das Logo erhalten Sie bei der Parität oder bei uns. Die Rechnung über die Stellenanzeige reichen Sie zum Jahresende bei der Parität ein.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Dagmar Radel-Reschke (Öffentlichkeitsarbeit), Tel.: 0160 / 91 29 34 77 oder per E-Mail anzeigen@berliner-behindertenzeitung.de. Weitere Informationen und Infos über die Fördermöglichkeiten finden Sie unter folgenden Link (PDF): Stellenanzeigen_BBZ.

Das Logo erhalten Sie bei der Pressestelle der Parität, Frau Rita Schmid, Tel.: 030 / 860 01 – 183, E-Mail: schmid@paritaet-berlin.de.