Blinde gehen baden – in der Spree vor dem Reichstagsgebäude

Protestaktion zum Bundesteilhabegesetz.

von: Dominik Peter

1In dieser Woche beginnt das parlamentarische Verfahren zum Bundesteilhabegesetz. Aus Protest gegen den vorliegenden Gesetzentwurf führt der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) die folgende Aktion durch:

  • Protestaktion zum Bundesteilhabegesetz: „Blinde gehen baden“
  • Wo? In der Spree vor dem Reichstagsgebäude (auf Höhe der Gedenkstätte „Weiße Kreuze“)
  • Wann? Mittwoch, 21. September 2016, 11:00 Uhr

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) soll noch im Jahr 2016 verabschiedet werden. Nach dem jetzigen Entwurf wird es für viele behinderte Menschen Verschlechterungen bringen. Insbesondere blinde und sehbehinderte Menschen werden zu den Verlierern gehören.

Forderungen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) zum Bundesteilhabegesetz

Wir fordern: Behinderte Menschen müssen gleichberechtigte Bildungschancen haben!

Bildung ist der Schlüssel zu beruflichem Erfolg und zu gesellschaftlicher Akzeptanz. Wenn blinde und sehbehinderte Menschen nicht benachteiligt werden sollen, brauchen sie Unterstützung durch Vorlesekräfte und Hilfsmittel. Das Bundesteilhabegesetz will ihnen jedoch Steine in den Weg legen, beispielsweise wenn sie eine weiterführende Schule besuchen, einen zweiten Abschluss erwerben oder nach einer Erblindung den bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können und deshalb als Reha-Maßnahme studieren wollen. Lebenslanges Lernen muss für alle behinderten Menschen gleichberechtigt möglich sein. Die Unterstützung, die man dabei aufgrund der Behinderung braucht, muss vollständig vom Staat finanziert werden!

Verbesserungen bei der Eingliederungshilfe müssen auch für die Blindenhilfe gelten!

Teilhabe gibt es nicht zum Nulltarif. Wenn Menschen durch eine Behinderung benachteiligt werden, muss der Staat Geld in die Hand nehmen und diese Nachteile mit sogenannten Teilhabeleistungen ausgleichen.
Die wichtigste Teilhabeleistung für viele behinderte Menschen in Deutschland ist die Eingliederungshilfe, für blinde Menschen dagegen das Blindengeld. Das Blindengeld ist eine freiwillige Leistung des Bundeslandes, in dem man wohnt. Wieviel Blindengeld man erhält, ist je nach Bundesland sehr unterschiedlich. Wir fordern deshalb eine bundeseinheitliche gerechte Blindengeldlösung.
Das Blindengeld kann durch die so genannte „Blindenhilfe“ aufgestockt werden. Um Eingliederungshilfe bzw. Blindenhilfe zu erhalten, muss Bedürftigkeit bestehen, das heißt, man muss sozialhilfeberechtigt sein.
Die Ungerechtigkeit: Für die Eingliederungshilfe sollen künftig gelockerte Einkommens- und Vermögensgrenzen gelten. Die Blindenhilfe dagegen soll weiterhin nur bei Sozialhilfebedürftigkeit des blinden Menschen und seines Ehepartners gewährt werden. Diese Schlechterstellung blinder Menschen darf es nicht geben!

Sehbehinderte Menschen dürfen nicht von der Eingliederungshilfe ausgeschlossen werden!

Sehbehinderte Menschen mit einem Sehvermögen von bis zu 30 % haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, beispielsweise wenn sie teure Hilfsmittel für die Schule oder das Studium benötigen oder Hilfe bei der Hausaufgabenkontrolle ihrer Kinder. Dies soll sich mit dem Bundesteilhabegesetz ändern: Künftig können nur Menschen, die einen komplexen Unterstützungsbedarf in fünf von neun Lebensbereichen haben, Leistungen erhalten. Es darf nicht passieren, dass sehbehinderte Menschen als „nicht behindert genug“ ausgemustert werden!

Ausführliche Positionspapiere und weitere Infos unter http://bthg.dbsv.org