Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 25. November 2016 grünes Licht für die Flexi-Rente gegeben und sich zugleich für eine Stärkung des Ehrenamtes ausgesprochen. In einer Entschließung zum Flexirentengesetz fordert er, Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten grundsätzlich nicht als Einkommen anzurechnen. Ansonsten käme es zu einer Kürzung von vorzeitigen Alters- und Erwerbsminderungsrenten. Dies sei unzumutbar.
Flexibel in die Rente
Mit der Flexirente können Arbeitnehmer_innen vom kommenden Jahr an flexibler in die Rente einsteigen. Kürzer treten oder länger arbeiten – beides wird attraktiver. Das Gesetz schafft eine neue Teilrente und ermöglicht, sie mit Teilzeitarbeit zu kombinieren. Damit soll die Flexi-Rente ein Anreiz sein, um länger zu arbeiten.
Teilzeit ohne Einbußen
Außerdem dürfen diejenigen, die mit 63 Jahren in Teilrente gehen, künftig deutlich mehr hinzuverdienen. Bislang drohten drastische Kürzungen von bis zu zwei Dritteln, wenn der Hinzuverdienst mehr als 450 Euro im Monat betrug. Ab Juli 2017 können Rentnerinnen und Rentner 6300 Euro jährlich anrechnungsfrei hinzuverdienen. Darüber liegende Verdienste werden zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.
Weiterarbeit lohnt sich
Auch das Arbeiten über das normale Rentenalter hinaus wird sich mehr lohnen: Wer eine vorgezogene Vollrente bezieht und trotzdem weiterarbeitet, erhöht durch die anhaltende Beitragszahlung künftig seinen Rentenanspruch.
Bessere Absicherung des vorzeitigen Renteneintritts
Darüber hinaus sollen Versicherte früher und flexibler zusätzliche Beiträge in die Rentenkasse einzahlen können, um Rentenabschläge auszugleichen und einen vorzeitigen Renteneintritt besser abzusichern.
Verkündung und Inkrafttreten
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und kann danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll wie geplant in Kraft treten.