Das Land NRW hat offensichtlich einen Antrag zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) für den Bundesrat erstellt. Der Antrag bezieht sich auf die Vorrang- und Nachrangregelungen der Eingliederungshilfe im Verhältnis zur Pflegehilfe und zur Pflegeversicherung (§§ 91, 103 SGB IX_BTHG). Die Absätze 3, 4 und 5 des § 91 stellen eine pragmatische Lösung dar. Der Absatz 6 zielt darauf ab, dass für Bewohner von Pflegeeinrichtungen (§ 71 SGB XI) die Leistungen der Teilhabe als Hilfen zur Pflege definiert werden.
In Bayern hat sich der Landtag im Juli mit drei Dringlichkeitsanträgen zum BTHG befasst. Allerdings ist unklar, was davon als Antrag für die Beratung in den Bundesrat eingebracht wird.
- Bessere Teilhabe jetzt! – Dringlichkeitsantrag vom 19.07.2016, der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Kerstin Schreyer-Stäblein, Joachim Unterländer u. a. und Fraktion CSU
- Rechte der Menschen mit Behinderung schützen – Bundesteilhabegesetz in jetziger Form konsequent ablehnen – Dringlichkeitsantrag vom 19.07.2016, der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Gabi Schmidt u. a. und Fraktion FREIE WÄHLER
- Teilhabe und Selbstbestimmung garantieren – Armut verhindern: für ein gutes Bundesteilhabegesetz! – Dringlichkeitsantrag vom 19.07.2016, der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Kerstin Celina u. a. und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Nach Informationen des Paritätischen soll am 08.09.2016 die Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales im Bundesrat stattfinden, weshalb Bundesratsänderungsanträge bis zu diesem Zeitpunkt zu erarbeiten bzw. mit den anderen Ländern abzustimmen sind.
Der Antrag aus NRW und die Dringlichkeitsanträge für den Landtag Bayern sind im Anhang beigefügt.
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