Bundesteilhabegesetz: Wie geplant und mitgeteilt, wird sich der Bundestag am 22.9. 2016 und der Bundesrat am 23.9.2016 mit dem Bundesteilhabegesetzentwurf befassen. Anbei erhalten Sie die aktualisierte Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zum Regierungsentwurf zur Kenntnisnahme.
Stellungnahme_Paritätischer_GV
Positionspapier Verbände – Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit
Der BTHG-Gesetzentwurf sieht vor, das „Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung“ als Zugangskriterium zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Rahmen des BTHG aufrecht zu erhalten. Dies ist aus Sicht der unterzeichnenden Verbände aus fach- und menschenrechtlicher Perspektive nicht hinnehmbar. Mit dem gesonderten Positionspapier soll deshalb der Forderung nach einer Streichung dieses Kriteriums noch einmal gezielt Nachdruck verliehen werden.