Diabetes

Urteil: Höherstufung des GdB

von: Dominik Peter

Der 1968 geborene Kläger, der an einem insulinpflichtigen Diabetes Mellitus Typ 1 leidet, hatte auf die Höherstufung seines zuerkannten Grades der Behinderung auf 50 geklagt. Sozialgericht und Landessozialgericht hatten Klage und Berufung zurückgewiesen. Auch die Revision beim Bundessozialgericht hatte im Dezember 2014 keinen Erfolg. Danach sind nicht nur bestimmte Beurteilungskriterien notwendig (täglich mindestens vier Insulininjektionen, selbständige Variierung der Insulindosis in Abhängigkeit vom aktuellen Blutzucker, der folgenden Mahlzeit und der körperlichen Belastung), sondern es ist darüber hinaus eine gravierende Beeinträchtigung in der Lebensführung (ausgeprägte Teilhabebeeinträchtigung) Voraussetzung.

Mehr Details, auch zum Beispiel die Abweichungen des Bundessozialgericht zum Urteil des Landessozialgerichts, finden Sie bei REHADAT im Volltext mit dem Aktenzeichen B 9 SB 2/13 R.

Zu den Schlagworten GdB und Diabetes finden Sie bei REHADAT 45 Urteile und 9 Literaturhinweise.