Die Patientenverfügung

Mein Wille geschehe ...

von: Kerstin Swoboda

Ob jung oder alt, gesund oder krank – jeder kann jederzeit durch Krankheit oder Unfall in die Situation kommen, keine eigenen Entscheidungen mehr treffen zu können. Eine Patientenverfügung und Vollmachten für Personen des Vertrauens dienen dazu, den eigenen Willen im Ernstfall durchzusetzen.  Die Auseinandersetzung damit bereitet vielen Menschen Unbehagen. Eine Patientenverfügung sollte jedoch den Stellenwert einer guten Versicherung haben.

Patientenverfügung als Handlungsanweisung für Ärzte

Seit dem „Patientenverfügungsgesetz“ von 2009 ist gesetzlich festgelegt, dass der Wille des Patienten zu ermitteln und zu respektieren ist.  Die Patientenverfügung ist eine VORSORGliche Willenserklärung für medizinische Maßnahmen in Situationen der Einwilligungsunfähigkeit, zum Beispiel bei Bewusstseinstrübung, Wachkoma, Unfall, Komplikationen während einer Operation, bei schwerer chronischer Erkrankung und/oder beim Sterben. Es werden Aussagen über die gewünschte Basisversorgung, Schmerz- und Symptombehandlung, wie zum Beispiel die Dialyse, künstliche Beatmung, Ernährungs- und Flüssigkeitszufuhr, die Gabe von Antibiotika und Bluttransfusionen und die Wiederbelebung bei akutem Herz-Kreislauf-Stillstand gemacht. Dies kann die Jetzt-Situation betreffen, z. Bsp. bei Unfall, wie auch eine mögliche Situation im hohen Alter oder im Falle einer schweren Erkrankung.

Beratungsangebote zur Patientenverfügung

Derzeit gibt es viele verschiedene Formulare und Vorlagen zur Patientenverfügung verschiedenster Anbieter, zum Teil mit erheblichen Unterschieden. Dies führt beim Nutzer oft zu großer Desorientierung und Hilflosigkeit. Der V.I.S.I.T.E  Hospizdienst und die Bundeszentralstelle Patientenverfügung sind gemeinnützige Einrichtungen des HVD -Humanistischer Verband Deutschlands, der bundesweit für ein selbstbestimmtes Leben und menschliches Miteinander eintritt. Hier wird eine ausführliche Beratung sowohl in der Beratungsstelle als auch bei einem Hausbesuch angeboten. Empfohlen werden zwei Grundmodelle: Die Standard-Patientenverfügung umfasst allgemeine und auch konkrete Situationen, für welche medizinische Festlegungen dann gelten sollen. Darüber hinaus können Angaben zum gewünschten Aufenthaltsort und Beistand am Lebensende wie auch zu Fragen der Organspende gemacht werden. (Kosten: 30 Euro, ggf. ermäßigt)
Die Optimale Patientenverfügung ist ein Modell von höchster Qualität und Aussagekraft und stellt eine Alternative für höhere Ansprüche dar. Es werden alle Eventualitäten im Falle einer späteren Einwilligungs- und Entscheidungsunfähigkeit präzise abgedeckt. Individuelle Formulierungen und persönliche Angaben sind integriert  (Kosten 90-120 Euro, ggf. ermäßigt 60 Euro).

Gesundheitsvollmacht

Unabdingbar für die Umsetzung einer Patientenverfügung ist das Benennen eines oder mehrerer Bevollmächtigen für medizinische und gesundheitliche Angelegenheiten. Diese werden in einer separaten sog. Gesundheitsvollmacht dokumentiert.

Ein wichtiger Hinweis zum Schluss: Die Patientenverfügung und Vollmachten sollten an einem  gut zugänglichen Ort aufbewahrt werden. Das Original muss im Ernstfall für den Bevollmächtigten schnell verfügbar sein.

Informationen

KONTAKT Beratungsstelle:
HVD – Humanistischer Verband Deutschland
V.I.S.I.T.E Ambulantes Hospiz & Palliativberatung
Bundeszentralstelle Patientenverfügung

10179 Berlin, Wallstraße 65
U-Bhf. Märkisches Museum (Aufzug)
Eingang barrierefrei , Rollstuhl-WC im EG
Sprechzeiten; Mo., Di., Do., Fr. von 10 bis 17 Uhr

Telefon:

030 613904-875 (Erstellung PV im Hausbesuch),

030 613904-11; -12; -32 (Beratung, Versand Dokumente).
www.visite-hospiz.de
www.patientenverfuegung.de