„Diversity-Kompetenz in der Justiz für einen diskriminierungsfreien Zugang zum Recht“

von: Dominik Peter

Prof. Dr. Beate Rudolf

Beate Rudolf, Direktorin des Instituts.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert eine systematische Stärkung der Diversity-Kompetenz in der Justiz. „Diversity-Kompetenz in der Justiz ist eine wesentliche Voraussetzung für einen diskriminierungsfreien Zugang zum Recht“, erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Instituts, anlässlich des 2. Deutschen Diversity-Tags.

Die Vielfalt der Gesellschaft müsse sich in der Justiz selbst ebenso widerspiegeln wie im Umgang der Justiz mit allen Verfahrensbeteiligten. Die Richterschaft, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Justizbehörden sowie die Anwaltschaft stünden in der Verantwortung, vorurteilsfrei und wertschätzend mit den vielfältigen Parteien zu kommunizieren, um Beschwerde- und Gerichtsverfahren fair und angemessen führen zu können.

In diesem Zusammenhang erinnert das Institut an die von Bundesjustizminister Heiko Maas angekündigte Stärkung der interkulturellen Kompetenz bei Strafverfolgungsbehörden und Richterschaft. Dies wurde im Rahmen der Diskussionen zur Umsetzung der Empfehlungen aus dem NSU-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages mehrfach als notwendige Begleitmaßnahme betont. Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt dies und appelliert an die betreffenden Stellen, zeitnah entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen zu entwickeln und anzubieten.

„Diversity-Trainings sollten fester Bestandteil der juristischen Regelausbildung und der Berufsfortbildung werden“, sagt Nina Althoff, Juristin und Leiterin des Projekts „Anwaltschaft für Menschenrechte und Vielfalt“ am Institut. Heute fehle es sowohl an einem entsprechenden Angebot als auch an einem Bewusstsein dafür, wie sehr anwaltliche Beratung, Gerichtsverfahren und Urteile von Chancenungleichheit und Diskriminierung beeinflusst sein können.

Diversity meint eine Vielzahl von Dimensionen menschlicher Vielfalt wie ethnischer Hintergrund, Religion, Geschlecht, Behinderung, sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität, Alter oder Lebenskonzepte.

Das Projekt „Anwaltschaft für Menschenrechte und Vielfalt“ entwickelt Informations- und Fortbildungsmodule für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Diversity und menschenrechtsbasiertem Diskriminierungsschutz. Langfristig sollen die Fortbildungen in die Curricula der juristischen Bildungsträger aufgenommen werden. Das Projekt stützt sich auf Kooperationspartner wie das Deutsche Anwaltsinstitut, den Deutschen Anwaltverein und die Bundesrechtsanwaltskammer.