Bisher waren viele Kennzeichnungssysteme von Hotels und Gaststätten für Behinderte schlichtweg ein Rohrkrepierer in Deutschland. Insbesonderen die branchenweite Zielvereinbarung zur Barrierefreiheit mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband und dem Hotelverband in Deutschland war das Papier nicht Wert, auf dem es geschrieben wurde. Zum Einen lag es daran, das es nur eine freiwillige Zielvereinbarung war und die Betriebe sich nur selbst überprüften. Zum Anderen daran, dass nur ein minimaler Prozentsatz der Betriebe, diese Eigen-Klassifizierung vorgenommen haben. Nun wird von dem „Deutschen Seminar für Tourismus“ und der „Nationalen Koordinierungsstelle Tourismus für Alle“ ein neues Kennzeichnungssystem eingeführt, das bereits an viele Betriebe ausgegeben wurde. Die BBZ stellt hierzu die wichtigsten Fakten vor:
-Touristische Servicekette: Das Siegel „Reisen für Alle“ kann nicht nur von Hotels oder Gaststätten erworben werden sondern auch von Anbietern aus anderen Bereichen, wie aus den Bereichen „Unterhaltung“ (z.B. Theatern, Kinos), „Einkaufen“ (Kaufhäuser, Geschäfte), „An- und Abreise“ (Bahnhöfen, Flughäfen), „Freizeitaktivitäten“ (Themenparks, Reedereien), etc. Selbst ganze Ortschaften können sich um ein Siegel bewerben.
-Geprüfte Angaben: Das Siegel wird nur nach Prüfung durch einen ausgebildeten Erheber vergeben. Dieser prüft vor Ort die Gegebenheiten nach klaren einsehbaren Qualitätskriterien.
-Behinderungsarten: Es werden nicht nur mobilitätseingeschränkte Behinderte berücksichtigt (z.B. Rollstuhlfahrer) sondern es gibt das Siegel unter anderem auch für Menschen mit Hör-, Sehbehinderung, Blinde oder mit kognitiven Beeinträchtigungen. Insgesamt werden sieben Behinderungsgruppen berücksichtigt.
-Stufensystem: Für jede Behinderungsart gibt es zwei Stufen. Die zwei Stufen würden beispielsweise für Rollstuhlfahrer folgendes bedeuten: In der Stufe 1 sind nur Mindestanforderungen erfüllt (Basisanforderung). Die bedeutet, dass das Angebot für Rollstuhlfahrer nur teilweise barrierefrei ist. In der Stufe 2 sind weitaus höhere Anforderungen erfüllt worden. Dementsprechend ist das Angebot für Rollstuhlfahrer komplett barrierefrei (Basisanforderung erfüllt plus DIN-Normen erfüllt).
In den folgenden Monaten soll eine Datenbank entstehen (mehrsprachig), über die sich Behinderte dann informieren können. Weitere Informationen gibt es auch unter www.deutschland-barrierefrei-erleben.de.