Fachtagung zum Berliner Landesgleichberechtigungsgesetz

Monitoring-Stelle unterbreitet Änderungsvorschläge im Sinne der UN-BRK.

von: Christian Grothaus

Agrus _Depositphotos_38805383_sAnlässlich des Geburtstages des Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG) lud das Deutsche Institut für Menschenrechte zu einer Fachveranstaltung ein. Unter dem Titel „15 Jahre Berliner Landesgleichberechtigungsgesetz – Gesetzgeberischer Handlungsbedarf zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ hatten Interessenten und Vertreter aus Forschung und Politik die Gelegenheit die anstehende Novellierung des LGBS im Hinblick auf die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) kritisch zu beleuchten und in einen gemeinsamen Dialog zu treten. Dabei war man sich unter den Anwesenden einig, dass trotz diverser Fortschritte auch weiterhin Handlungsbedarf besteht.
Zu Beginn der Veranstaltung, welche im Rahmen des von der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales zuwendungsfinanzierten Projektes „Monitoring-Stelle Berlin“ stattfand, begrüßte Valentin Aichele, Leiter der am Deutschen Institut für Menschenrechte ansässigen Monitoring-Stelle zur Umsetzung der UN-BRK die Anwesenden und stellte heraus, dass gut ausgestaltete rechtliche Rahmenbedingungen entscheidend seien für die Umsetzung der UN-BRK. Dabei müsse man Praxis und Recht an die UN-BRK anpassen. Dies beinhalte sowohl die Überprüfung von bestehendem Recht, sowie einer stärkeren Berücksichtigung und Ausgestaltung von Begriffen wie Inklusion und Partizipation an die Anforderungen der UN-BRK. Hier bestehe, so Aichele jedoch noch großer Handlungsbedarf.

LGBS Vorbildfunktion für andere Bundesländer

Der ebenfalls anwesende Staatssekretär für Soziales, Dirk Gerstle, betonte seinerseits die Vorreiterrolle des LGBG. So habe Berlin als erstes Bundesland im Jahr 1999 ein Gleichberechtigungsgesetz auf den Weg gebracht und war damit Vorbild für andere Länder und für den Bund. Es führte die Funktion der Bezirksbehindertenbeauftragten sowie der des Landesbehindertenbeauftragten von Berlin ein. Zudem etablierte es unter anderem das Klagerecht der Verbände. Vor diesem Hintergrund habe das LGBG zu einem Umdenken bzw. zu einem Paradigmenwechsel in der Behindertenbewegung beigetragen, so Gerstle.

Es besteht Handlungsbedarf

In einem Vortrag von Daniel Scherr, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Monitoring-Stelle und Mitautor des für die Fachtagung grundlegenden Diskussionspapiers zum LGBG, wurden die für die Novellierung des LGBGs herausgearbeiteten Änderungen präsentiert. Nach einer kurzen Einführung in die Methodik wurden die Ergebnisse vorgestellt. Besonderen Handlungsbedarf sehe man bei 17 der 18 Vorschriften des LGBG, so Scherr. Insbesondere in den Bereichen Partizipation, Behinderungsbegriff und Verständnis von Behinderung, Barrierefreiheit, Diskriminierungsschutz und Bewusstseinsbildung, seien Verbesserungsvorschläge unterbreitet worden, aufgrund derer man den Anforderungen der UN-BRK besser Rechnung tragen würde.

Eine geschichtsträchtige Podiumsdiskussion  

Im Rahmen der anschließenden Podiumsdiskussion, nahmen der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Jürgen Schneider, Martina Schnellrath, Abteilungsleiterin der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales sowie Rechtsanwalt Martin Theben unter der Leitung von Dorothee Winden an einer Podiumsdiskussion teil. Hierbei wurde besonders die Entwicklung der letzten 15 Jahre in den Blick genommen und konstatiert, dass es bei und nach der Novellierung des LGBG darum gehen müsse, Menschen mit Behinderungen stärker in Entscheidungsprozesse mit einzubeziehen. Dies könne zum Beispiel, so die Podiumsteilnehmer, durch die Vertretung behinderter Menschen in den „Arbeitsgruppen Menschen mit Behinderung bei den Senatsverwaltungen, den Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen und sonstigen noch nicht spezifizierten Partizipationsformen geschehen. Dabei müsse aber gleichzeitig gewährleistet sein, dass die Bewusstseinsbildung durch Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten seitens der Verwaltung gefördert werde.
In einem abschließenden Dialog mit dem Publikum wurden noch offene Fragen an die Podiumsteilnehmer gerichtet. Besonders hinterfragt wurde dabei die künftige Zusammensetzung des Landesbehindertenbeirates. Damit stellt sich die Frage, wer an diesem Gremium teilnehmen darf? Des Weiteren erstreckten sich die Fragen auf das Verbandsklagerecht, auf ein barrierefreies Gemeinwesen und auf das Gebärdensprachdolmetschen.
Fazit: Insgesamt gesehen fand ein konstruktiver Austausch zwischen den Teilnehmenden statt, der gezeigt hat, dass vieles im Rahmen der Umsetzung der UN-BRK in Bewegung geraten ist, dass jedoch gleichzeitig auch noch vieles getan werden muss um den Anforderungen der UN-BRK gerecht zu werden.