Führerschein für behinderte Menschen

ADS macht sich für Gebührenbefreiung stark

von: Berliner Behindertenzeitung

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes enthält regelmäßig Eingaben von Menschen mit Behinderung, die eine Fahrerlaubnis erwerben möchten. Zur Überprüfung der körperlichen und geistigen Eignung von Fahrerlaubniserwerberinnen oder -erwerbern werden medizinischpsychologische Gutachten angefordert, welche die Betroffenen in der Regel selbst bezahlen müssen.

Lediglich für körperbehinderte Menschen sieht die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr die Möglichkeit einer Gebührenbefreiung oder -ermäßigung vor.

Aus Sicht der Antidiskriminierungsstelle sollten Menschen mit Behinderung generell von der Gebühr befreit werden.

Die Gebühr ist eine finanzielle Belastung, die ausschließlich im Fall einer Behinderung anfällt. Menschen mit Behinderung werden hierdurch zusätzlich belastet und benachteiligt. Gemeinsam mit der Beauftragten für die Belange behinderter Menschen hat sich die Antidiskriminierungsstelle des Bundes an die Verkehrsministerkonferenz gewandt, um eine Diskussion über eine Änderung der Gebührenordnung anzustoßen.

Die Verkehrsministerkonferenz teilte der Antidiskriminierungsstelle mit, dass das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern das Thema im zuständigen Bund-Länder-Ausschuss auf die Tagesordnung gesetzt hat. Eine Änderung der Gebührenordnung soll dort fachlich beraten werden.