Feiern möchten wir dann doch lieber exklusiv und unter uns!
„Wir feiern 20 Jahre“ schreibt „agens Arbeitsmarktservice gGmbH“ in Berlin in einer freundlichen Einladung an die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen in Steglitz-Zehlendorf. Auf der Einladung steht: „Soziales Engagement – Teilhabe – (…) – Barrierefrei – (…) – Inklusion – usw. usf. Eingeladen wird zu einer unterhaltsamen Bootstour auf den Wasserstraßen Berlins. „Was für eine schöne Idee“, denkt sich die Beauftragte und übersendet ihre Zusage. Doch dann beschleichen sie leise Zweifel, weil sie kein barrierefreies Schiff im Urbanhafen kennt. Weil es keine Bedarfsabfrage zur Barrierefreiheit oder für angemessene Vorkehrungen (auch Gebärdensprachdolmetscher sind offensichtlich nicht vorgesehen) gibt und weil auch die Beauftragte die vermeintlichen Pferde vor der Apotheke kennt, erkundigt sie sich lieber noch mal nach der Barrierefreiheit. Fassungslos erfährt die Beauftragte dann, dass barrierefrei zwar auf der Einladung geschrieben steht, auf dem Fest allerdings ist Barrierefreiheit nicht drin…
Bedeutet Inklusion, dass Menschen mit Behinderungen profitable Kunden sind, aber außerhalb der Institutionen und auf Festen braucht es keine Barrierefreiheit? Schreiben wir den Menschen mit Behinderungen immer noch ausschließlich die Rolle des zu Betreuenden, des Kunden zu? Sind sie noch immer nicht unsere Kolleg*innen, unsere Freund*innen, Partner*innen oder auch die Beauftragten des Bezirks? Sind die Begriffe Barrierefreiheit und Inklusion so inhaltsleer? Kann ich mit diesen Begriffen meine Einladung schmücken, mit dem Fest aber klar ausgrenzen?
Mit den besten Wünschen für weitere 20 Jahre – in der Hoffnung auf wirkliche Inklusion – verstanden im menschenrechtlichen Sinne, grüßt die leider ausgeschlossene Beauftragte für Menschen mit Behinderungen Steglitz-Zehlendorf, Eileen Moritz!