Der Bundesrat hat im September 2016 seine Stellungnahme zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) abgegeben. Die Gegenäußerung der Bundesregierung liegt nun vor.
Für unseren Bereich sind insbesondere die Ziff. 10, 11,12 und ,15 von Bedeutung. Einige der Vorschläge des Bundesrats zum Verhältnis Pflege Eingliederungshilfe will die Bundesregierung prüfen. Der Vorschlag, Menschen im gemeinschaftlichen Wohnen bzw. im stationären Bereich den uneingeschränkten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung zu ermöglichen, wird mit Blick auf den Erhalt der Beitragsstabilität in der Pflegeversicherung abgelehnt.
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