Gesetzlicher Druck zur Barrierefreiheit steigt

von: Dominik Peter

BauordnungDie gesetzlichen Verpflichtungen von Bundes- und Landesverwaltungen zu barrierefreiem Internet sind bekannt. Nun hat die EU einen Vorstoß gemacht, um europaweit öffentliche Stellen zu barrierefreien Webangeboten zu verpflichten. Die neue Richtlinie „…über den barrierefreien Zugang zu Websites öffentlicher Stellen“ steht kurz vor ihrer formellen Bestätigung.

Anschließend haben die Mitgliedsstaaten 21 Monate Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland ist damit auch die kommunale Ebene zu barrierefreien Webangeboten und Apps angehalten. Auch in dem aktuell verabschiedeten Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts wird das Thema Barrierefreiheit berücksichtigt.

In dem Gesetz, das für EU-weite Ausschreibungen gilt, ist festgelegt, dass öffentliche Auftraggeber Barrierefreiheit als ein Kriterium der Leistungsbeschreibung anzugeben haben. Auch das elektronische Vergabeverfahren selbst soll barrierefrei sein. Für die Privatwirtschaft gibt es in Deutschland bislang keine Verpflichtung zu barrierefreien Webangeboten. Das könnte sich mit dem European Accessibility Act, einem Vorschlag für eine EU-Richtlinie zu barrierefreien Produkten und Dienstleistungen, ändern.

Der zurzeit diskutierte Entwurf nennt konkrete Bereiche, z.B. den elektronischen Handel, Personenbeförderungsdienste, Fernsehanstalten oder Banken.

Eine ausführlichere Darstellung der Gesetzeslage mit Links zu den jeweiligen Dokumenten finden Sie unter http://www.bik-fuer-alle.de/gesetzgebung-und-standards.html.