Anlässlich des bevorstehenden Kabinettsbeschlusses zur Ratifikation der Istanbul-Konvention des Europarats gegen Gewalt gegen Frauen am 8. März erklärt das Institut:
„Mit der Ratifikation der Istanbul-Konvention wird Deutschland der 23. Vertragsstaat der für den Schutz von Frauen vor Gewalt überaus wichtigen Menschenrechtskonvention. Das Vorgehen Deutschlands ist menschenrechtspolitisch wegweisend: Denn mit der grundlegenden Reform des Sexualstrafrechts im Jahr 2016 hat Deutschland das Prinzip ‚Nein heißt Nein‘ verwirklicht und damit sein innerstaatliches Recht in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Konvention gebracht. Die deutsche Regelung kann gemeinsam mit den Regelungen einiger anderer Staaten, die den Willen der Frau ins Zentrum des Vergewaltigungstatbestandes stellen, als Vorbild für die Umsetzung der Istanbul-Konvention dienen.
Jetzt müssen Politik und Verwaltung weitere konkrete Schritte für den Schutz vor Gewalt gehen: Die Umsetzung der neuen Strafrechtsregelungen sollte in der Praxis begleitet werden, etwa durch Schulungsangebote für die Justiz. Außerdem muss Deutschland sicherstellen, dass alle gewaltbetroffenen Frauen in allen Regionen Deutschlands gleichen Zugang zu Frauenhäusern und Beratungsangeboten erhalten, auch unabhängig von einer Behinderung oder vom Aufenthaltsstatus.“
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Strafverfolgung bei sexualisierter Gewalt