Heute hat das Bundeskabinett die Errichtung der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ beschlossen. Im Januar 2017 soll die Stiftung ihre Arbeit aufnehmen. Dafür haben sich die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Verena Bentele, und die Verbände der Menschen mit Behinderungen viele Jahre lang stark gemacht. Verena Bentele: „Ich bin froh, dass die Opfer von Leid und Unrecht in stationären Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien, die heute noch an den Folgewirkungen leiden, jetzt Unterstützung erhalten können. Viel zu lange mussten die Betroffenen darauf warten, dass ihr Leid individuell und öffentlich anerkannt und ihnen materielle Unterstützungsleistung zugebilligt wird. Ich danke Bundesministerin Andrea Nahles und allen Mitstreiterinnen und Mitstreitern für ihren tatkräftigen Einsatz.“
Seit 2012 gibt es die Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ und „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“. Die Opfer aus Behinderten- und Psychiatrieunterbringung wurden bisher nicht berücksichtigt. Bund, Länder und Kirchen werden die neue Stiftung mit einem Vermögen in Höhe von insgesamt 288 Millionen Euro ausstatten. Die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ richtet sich an Menschen, die als Kinder oder Jugendliche in der Zeit vom 23. Mai 1949 bis zum 31. Dezember 1975 (Bundesrepublik Deutschland) bzw. vom 7. Oktober 1949 bis zum 2. Oktober 1990 (DDR) in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in stationären psychiatrischen Einrichtungen untergebracht waren und bei denen heute noch eine Folgewirkung aufgrund des dort erlittenen Leids und Unrechts während der Unterbringung vorliegt.
Anders als bei den bisherigen Fonds „Heimerziehung“ werden die Gelder aus der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ als einmalige Geldpauschale in Höhe von 9.000 Euro zur selbstbestimmten Verwendung geleistet. Wer während seiner Unterbringung arbeiten musste, ohne dass dafür (ausreichende) Sozialversicherungsbeiträge entrichtet wurden, soll bei einer Arbeitsdauer von bis zu zwei Jahren eine Rentenersatzleistung in Höhe von 3.000 Euro erhalten, bei längerer Arbeitsdauer in Höhe von 5.000 Euro.
„Ich begrüße dieses Verfahren, denn es ist barriereärmer als der Zugang zu den anderen Fonds. Jetzt kommt es darauf an sicherzustellen, dass die Informationen über das weitere Verfahren alle Betroffenen erreichen, und das in barrierefreier Form“, sagte Verena Bentele.
Für den Kontakt mit den Betroffenen, die qualifizierte Beratung und individuelle Aufarbeitung der Erlebnisse der Betroffenen sowie die Unterstützung bei der Anmeldung eines Hilfebedarfs werden ab 2017 in jedem Bundesland regionale Anlauf- und Beratungsstellen eingerichtet. Die Geschäftsstelle der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ wird im Bundesministerium für Arbeit und Soziales angesiedelt.
Weitere Informationen zur Stiftung finden Sie unter: http://www.bmas.de/DE/Themen/Teilhabe-Inklusion/Stiftung-Anerkennung-und-Hilfe/ziele-der-stiftung.html#f6