Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister

Justizminister sollen sich stärker für den Zugang zum Recht von Menschen mit Behinderungen einsetzen

von: Berliner Behindertenzeitung

Anlässlich der Frühjahrstagung der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister  (vom 1. bis  2. Juni in Nauen) fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte die Justizministerinnen und -minister auf, sich stärker für einen verbesserten Zugang zum Recht von Menschen mit Behinderungen einzusetzen.

Die Vereinten Nationen haben 2015 nach der Prüfung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland weitreichende Kritik geübt und auf den dringenden Handlungsbedarf beim Zugang zum Recht für Menschen mit Behinderungen hingewiesen. Beispielsweise haben sie Deutschland aufgefordert, die besonderen Bedarfe von Menschen mit geistigen oder psychosozialen Behinderungen, taubblinden Menschen und Kindern mit Behinderungen in Gerichtsverfahren stärker zu berücksichtigen.

Wie vielschichtig die Probleme von Menschen mit Behinderungen sind, zeigt auch die heute veröffentlichte Publikation „Zugang zum Recht“ auf. Sie macht deutlich, dass das Menschenrecht auf einen Zugang zum Justizsystem in Deutschland noch nicht für alle Menschen mit Behinderungen verwirklicht ist.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Abs. 2 UN-BRK) den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.