Land erfüllt Pflichtquote: 3.100 schwerbehinderte Menschen arbeiten in der Landesverwaltung

von: Dominik Peter

Das Land Brandenburg erfüllt weiter die Quote für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen: Im Jahr 2015 waren in der Landesverwaltung 3.106 von insgesamt 50.125 Stellen mit schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen besetzt. Das entsprach einer Quote von 6,19 Prozent. Die gesetzliche Pflichtquote für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen liegt bei fünf Prozent. Das geht aus einer aktuellen Übersicht des Sozialministeriums hervor. Arbeits- und Sozialministerin Diana Golze sagte: „Menschen mit Behinderungen brauchen für die Teilhabe am Arbeitsleben besondere Unterstützung. Die Landesverwaltung als größter Arbeitgeber in Brandenburg geht mit gutem Beispiel voran und kann seit fünf Jahren eine Beschäftigungsquote von über sechs Prozent vorweisen.“

Golze fügte aber hinzu: „Es reicht mir nicht, bloß die gesetzliche Pflichtquote zu erfüllen. Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen muss zur Selbstverständlichkeit werden. Hier hat das Land als Arbeitgeber eine Vorbildfunktion. Arbeit und Beschäftigung ist deshalb ein zentraler Handlungsschwerpunkt des Behindertenpolitischen Maßnahmenpaketes 2.0, das die Landesregierung im Dezember 2016 beschlossen hat. Ein vereinbartes Ziel darin lautet, die hohe Beschäftigungsquote von Menschen mit Schwerbehinderungen im Landesdienst zu halten und perspektivisch auszubauen.“

Im Land Brandenburg leben rund 123.800 Menschen mit Schwerbehinderungen im erwerbsfähigen Alter. Aktuell sind bei der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit 5.503 schwerbehinderte Personen arbeitslos gemeldet. Die landesweite Beschäftigungsquote von Menschen mit Schwerbehinderungen ist zwar in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen, lag aber zuletzt noch unterhalb von fünf Prozent.

Golze sagte: „Ich freue mich darüber, dass die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen steigt. Schwerbehinderte Menschen profitieren von der guten Arbeitsmarktlage, aber nicht im gleichen Umfang wie nicht-schwerbehinderte. Nach wie vor fällt es schwerbehinderten Arbeitslosen schwerer, eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu finden.“ Golze appellierte deswegen an alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die bisher eine Ausgleichsabgabe zahlen statt Menschen mit Behinderungen einzustellen, umzudenken: „Arbeitslose mit Schwerbehinderungen sind meistens gut qualifiziert, hoch motiviert und leistungsfähig. Sie können und wollen gute Arbeit leisten. Hier liegt Potenzial, dass bei der Suche nach Fachkräften nicht übersehen werden darf.“

In Deutschland müssen private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen wenigstens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen besetzen. Wer diese Quote nicht erfüllt, muss für jeden unbesetzten Pflichtplatz eine monatliche Ausgleichsabgabe zahlen. In Brandenburg kommen jährlich rund 12 Millionen Euro durch die Ausgleichsabgabe zusammen. Mit dem Geld werden wiederum Betriebe bei der Schaffung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung unterstützt.

Das Arbeitsministerium erstellt alle zwei Jahre einen Bericht zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen in der Landesverwaltung. Der Anteil der schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen an allen Landesbeschäftigten lag 2014 bei 6,3 Prozent, 2013 bei 6,14 Prozent, 2012 bei 6,22 Prozent, 2011 bei 6,01 Prozent und 2010 bei 5,86 Prozent. Im Jahr 2007 hatte das Land als Arbeitgeber mit 5,08 Prozent erstmals die gesetzlich geforderte Fünf-Prozent-Marke erreicht.

Schwerbehindert sind Personen, die wenigstens einen Grad der Behinderung von 50 haben. Behinderte Menschen mit einem festgestellten Grad von weniger als 50, aber mindestens 30 können gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen Arbeitsplatz nicht behalten oder erlangen können. Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderungen können während der Zeit einer Berufsausbildung schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, auch wenn der Grad ihrer Behinderung weniger als 30 beträgt.