Menschenrechtsinstitut fordert verstärkte Anstrengungen für inklusive Bildung

von: Dominik Peter

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Valentin Aichele ist Leiter der Monitoring-Stelle.

„Immer wieder stellen Politiker die Inklusion in der Schule zur Disposition – das ist nicht zielführend“, erklärt Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechts-konvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

Deutschland sei jedoch durch die UN-Behindertenrechtskonvention zu inklusiver Bildung in der Regelschule verpflichtet. Die Länder müssten sicherstellen, dass die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen bereitgestellt würden. „Um ein inklusives Bildungssystem erfolgreich aufzubauen, muss die sonderpädagogische Förderung systematisch in die allgemeine Schule verlagert werden“, so Aichele weiter. Dazu gehöre es auch, Sonderschulen schrittweise aufzugeben. Nur so könnten hochwertige inklusive Angebote für alle gesichert werden.

Auch die Vereinten Nationen kritisierten 2015, dass der Großteil der Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in Deutschland segregierte Förderschulen besucht. Sie forderten Deutschland auf, dafür zu sorgen, dass alle Schüler Zugang zu einem qualitativ hochwertigen, inklusiven Bildungssystem haben.

Das Institut ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat gemäß der UN-Konvention (Art. 33 Abs. 2 UN-BRK) den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.