Das wohl beliebteste Geschenk zum 18. Geburtstag für Tochter, Sohn oder Patenkind ist die Finanzierung einer Fahrausbildung. Denn was wünschen sich junge Menschen mehr als mobil zu sein? Frank Sodermanns zeigt in seiner Fahrschule, dass Mobilität und Autofahren für Menschen mit Behinderung ebenso möglich sind, wie für Menschen ohne Behinderung.
Wenn sich ein junger Mensch dazu entschließt, eine Fahrausbildung zu beginnen, besucht er eine Fahrschule in seiner Nähe. Ein Ausbildungsvertrag wird unterschrieben, Theoriestunden beginnen und schließlich darf auch im Fahrschulauto gefahren werden. Wie verläuft jedoch das Prozedere bei Menschen mit Behinderung? Können sie in jeder Fahrschule eine Ausbildung machen? Dies ist nicht immer einfach.
Frank Sodermanns von F. Sodermanns Automobile GmbH in Wassenberg (Nordrhein-Westfalen) bietet Fahrausbildungen und Autoumrüstungen für Menschen mit Behinderung an. Zwei bis drei Mal pro Woche bekommt die Firma Anfragen wegen einer Führerscheinausbildung. Jeder Interessierte wird individuell von Frank Sodermanns beraten: „Zunächst führen wir ein eingehendes Gespräch und ermitteln den genauen gesundheitlichen Zustand und die Bewegungsmöglichkeiten des Fahrschülers.“ Nach einer Kräftemessung kann dann auch eine Probefahrt gemacht werden – mit einem der drei speziell angefertigten Fahrzeuge der Firma. Sodermanns Automobile verfügt über einen eigenen Übungsplatz, sodass die Fahrschüler nicht sofort im Straßenverkehr fahren müssen.
Die Einrichtung eines Autos wird auf den Fahrschüler individuell angepasst; © F. Sodermanns Automobile
Aber nicht jede Fahrschule ist auf Fahrschüler mit Behinderungen so gut vorbereitet. Oft fehlen die geeigneten Fahrzeuge, die entweder mit einem Rollstuhl hinters Lenkrad befahren werden können, oder in die man sich vom Rollstuhl umsetzen kann. „Viele Fahrschulen erwarten von den Fahrschülern ein eigenes umgerüstetes Auto. Das soll jedoch nicht so sein – die Fahrschulen müssen über die geeigneten Fahrzeuge verfügen“, sagt Sodermanns.
Es gibt keine körperlichen Mindestvoraussetzungen, die ein Fahrschüler erfüllen muss, um eine Ausbildung zu beginnen. Ein Führerscheinkandidat muss lediglich ein ärztliches Attest vorlegen, das bestätigt: „(…) Aus ärztlicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen das selbstständige Führen eines Kraftfahrzeugs.“
Frank Sodermanns unterrichtete schon Menschen mit Querschnittlähmung, Bein- oder Armamputierte: „Es reicht nur ein einziger Finger, um ein Auto zu bedienen.“ Denn die Fahrzeuge werden genau an die Bedürfnisse des Fahrschülers angepasst. Mit mechanischen oder elektronischen Hilfen, wie Lenkhebel oder Joystick wird Autofahren für fast jeden möglich. „Gerade vor Kurzem hatten wir eine armamputierte Fahrschülerin. Mit ihrem rechten Fuß hat sie das Gas- und Bremspedal betätigt, mit dem linken Fuß lenkte sie das Auto mithilfe eines Joysticks“, erzählt Sodermanns stolz.