Mit den neuen Förderrichtlinien setzt die Aktion Mensch Anreize für die Schaffung von 2 Merkmalen von Barrierefreiheit: Zugänglichkeit und Nutzbarkeit.
Aktion Mensch unterscheidet dabei zwischen 3 Graden von Barrierefreiheit:
a) Barrierefreie Zugänglichkeit und Nutzbarkeit wesentlicher öffentlich zugänglicher Bereiche des Dienstes oder der Einrichtung nach DIN 18040-1.
b) Barrierefreiheit sämtlicher öffentlich zugänglicher Bereiche des Dienstes oder der Einrichtung nach DIN 18040-1
c) Barrierefreiheit der öffentlichen und nicht öffentlichen Bereiche des Dienstes oder der Einrichtung nach DIN 18040-1.
Neu ist auch, dass die Aktion Mensch das Mehr-Milieu-Prinzip (im Gegensatz zum in der Behindertenhilfe üblichen Zwei-Milieu-Prinzip) anerkennt und kleine Wohneinheiten (2-8 Plätze) zusätzlich fördert, wenn sie rollstuhlgerechte Wohnplätze herstellen.
Auch Angebote der Kinder- und Jugendhilfe können jetzt investiv gefördert werden.
- Downloads
- Checkliste_05.pdf (878 KB)
- Foerderrichtlinien_2016_04.pdf (117 KB)
- Merkblatt_Investitionen_Dienste_04.pdf (320 KB)
- Merkblatt_Investitionen_Wohnen_04.pdf (440 KB)
- Merkblatt_Wohnen_im_Sozialraum_04.pdf (1.1 MB)