Neues aus der Politik

Was hat sich in den letzten Wochen in der Landespolitik getan?

von: Lutz Kaulfuß

Ob Sonderfahrtdienst, Ermäßigungen für Behinderte in den Schwimmhallen der Stadt oder barrierefreie Schulen – mit viel Erkenntnissen sind die Schriftlichen Anfragen der Abgeordneten nicht gespickt.  Dennoch erfreulich ist die Leistung der FDP-Abgeordneten, die ihre Arbeit als Abgeordnete anscheinend mit viel Eifer aufgenommen haben.

Sonderfahrdienst

Zum Thema Sonderfahrdienst, der in den letzten Wochen teilweise katastrophale Leistungen (zumindest bei unseren BBV-Mitgliedern und bei mir persönlich) ablieferte, stellte der Abgeordnete Thomas Seerig (FDP) eine Schriftliche Anfrage. Grundlegendes ergab die Beantwortung nicht. Was wohl auch etwas an den banalen Fragen des Abgeordneten lag. Gezieltere Fragen muss der Abgeordnete Seerig wohl noch lernen. Doch neue Abgeordnete müssen ihre Rolle ebenso finden, wie die neuen Senatsmitglieder.

Einzig wichtige Information: Der zur Verfügung gestellte Betrag im Haushalt für das Taxikonto, wurde in den letzten Jahren nie komplett abgerufen (trotz gestiegener Preise). Die Gründe liegen auf der Hand, schließlich gibt es nur eine handvoll barrierefreier Taxen. Soll sich aber laut Koalitionsvertrag ändern. Die Schriftliche Anfrage ist auf unserer Internetseite (Rubrik „Drucksachen“) abrufbar.

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Der Abgeordnete Paul Fresdorf (FDP).

Barrierefreie Schulen

Der Abgeordnete Paul Fresdorf (ebenfalls FDP) stellte eine grundsätzlich sinnvolle Schriftliche Anfrage zum Thema barrierefreie Schulen. Aber: Die Antworten auf die Fragen sind so kurz, dass man diese schnell mal auswendig lernen könnte. Die Frage, wie viele Schulen in Berlin keinen barrierefreien Zugang hätten, konnte oder wollte die zuständige Senatsverwaltung nicht beantworten. Auch diese Drucksache ist auf unserer Internetseite abrufbar.

Eintrittspreise bei den Bäderbetrieben

Die Abgeordnete Stefanie Fuchs (Die Linke) nahm sich in einer Anfrage das Thema „Eintrittsermäßigung für Schwerbehinderte in den Berliner Bäderbetrieben“ zum Thema. Folgende Fragen wurden gestellt: 1. Wie schätzt der Senat die Möglichkeit ein, schwerbehinderte Menschen ohne Bezüge aus dem SGB XII in die ermäßigte Preistabelle der Berliner Bäderbetriebe aufzunehmen? 2. Hielte der Senat dies für einen erstrebenswerten Schritt, um für Berlinerinnen und Berliner, die trotz ihres nachgewiesenen Status der Schwerbehinderung keine Leistungen nach dem SGB XII beziehen und denen aufgrund ihrer Schwerbehinderung die Teilhabe am öffentlichen Leben erschwert ist, Barrieren abzubauen? 3. Welche Kosten würden aus Sicht des Senats mit der Aufnahme dieser Personengruppe in die Ermäßi- gungstabelle entstehen? Staatssekretär Christian Gäbler (Senatsverwaltung für Inneres und Sport) antwortete wie folgt: Zu 1. bis 3.: „Zurzeit sieht die Tarifsatzung der Berliner Bäder-Betriebe (BBB) keine solche Ermäßigung vor. Schwerbehinderung geht auch nicht zwangsläufig mit einer Bedürftigkeit einher. Die sozial begründeten bran- chenüblichen Ermäßigungstatbestände sind abschließend in Ziffer 2 der Tarifsatzung der Berliner Bäder-Betriebe (BBB) geregelt. Zudem wurde unter Ziffer 3 der unentgeltliche Eintritt von Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit dem Merkzeichen “B” im Schwerbehindertenausweis eingeräumt. Gemeinsam mit den BBB wird die Senatsverwaltung für Inneres und Sport im ersten Halbjahr 2017 eine Evaluierung des Bäderkonzeptes 2025 vornehmen. Dabei wird unter Berücksichtigung der Koalitionsvereinbarung eine Überprüfung der bisherigen Tarife auf ihre Sozialverträg- lichkeit hin erfolgen. Die obigen Fragestellungen sind hierin einzubeziehen. Eine Beantwortung der oben genannten Fragen würde zurzeit eine isolierte Betrachtung der o.g. Personengruppe voraussetzen. Die Tarife sind jedoch als Gesamtsystem zu betrachten, um die finanziellen Auswirkungen von Tarifänderungen einschätzen und steuern zu können“.

Leichte Sprache

Eine weitere Anfrage des Abgeordneten Seerig trägt den Titel „Leichte Sprache“. Hierbei handelt es sich tatsächlich um eine wirklich aufwändige Beantwortung, die zudem einen guten Überblick gibt, welche Senatsstellen, Bezirksämter oder langeseigene Betriebe (wie etwa die BVG), eine Broschüre oder Internetseite in Leichter Sprache anbieten. Die erhobenen Daten zeigen aber auch mal wieder auf, dass es in punkto Leichter Sprache noch viel Luft nach oben gibt. Auch diese Anfrage ist auf unserer Internetseite abrufbar.