Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt plant wesentliche Änderungen an der Bauordnung vorzunehmen. Derzeit läuft hierzu ein Anhörungsverfahren. Bis 17. Oktober können Vereine zudem schriftliche Stellungnahmen einreichen. Grund genug, einige der wichtigsten Änderungen hier vorzustellen. Doch es geht noch weiter: Bautechnische Konkretisierungen oder
Abweichungsentscheidungen von Regelungen des barrierefreien Bauens sollen nicht mehr auf Gesetzesebene erfolgen, sondern künftig lediglich auf der Ebene Technischer Baubestimmungen. Das ist kritisch zu beurteilen.
Die BBZ stellt hier auszugsweise eine Synopse dar, in der unterscheidliche „Änderungswünsche“ von der Verwaltung seitens der BBZ-Redaktion bewertet wurden (siehe unten). Die komplette Synopse der Verwaltung kann hier runtergeladen werden (PDF): bauobln_entwurf_synopse(.