Parlament beschließt Teilhabegesetz

von: Dominik Peter

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Plakatkampagne gegen das Bundesteilhabegesetz.

Der Deutsche Bundestag hat das Bundesteilhabegesetz verabschiedet. Das Gesetz regelt die Leistungen für Menschen mit Behinderungen neu. „Im parlamentarischen Verfahren hat die Koalition noch wichtige Veränderungen am Gesetzentwurf vorgenommen und damit auf Befürchtungen von Verbänden und Betroffenen reagiert“. Dies meinen zumindest Carola Reimann (Stv. Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion), Katja Mast (Sprecherin für Arbeit und Soziales), sowie Kerstin Tack (Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen).

Wir zitieren aus der gemeinsamen Presseerklärung der SPD: „Mit dem heute verabschiedeten Teilhabegesetz wird endgültig klar, dass der Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe nicht eingeschränkt werden soll. Die jetzigen Zugangsregelungen bleiben bis zum Jahr 2023 in Kraft und werden erst nach einer wissenschaftlichen Untersuchung und Erprobung neu gefasst. Zudem werden Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflege weiterhin gleichrangig nebeneinander stehen. Einen Vorrang der Pflege wird es nicht geben. Dies räumt die Sorge aus, Teilhabeleistungen könnten systematisch in die Pflege verschoben werden.

Auch das Wunsch- und Wahlrecht wird gegenüber dem Gesetzentwurf weiter gestärkt. Wünsche zur Wohnform und damit verbundenen Assistenzleistungen im Bereich der persönlichen Lebensgestaltung werden besser berücksichtigt. Ambulantes Wohnen außerhalb von besonderen Wohnformen hat außerdem Vorrang, wenn Betroffene dies wünschen.

Im Zuge des Bundesteilhabegesetzes heben wir nun außerdem auch den Vermögensfreibetrag für Menschen, die Sozialhilfe beziehen, von derzeit 2.600 Euro auf 5.000 Euro an. So können künftig nicht nur Eingliederungshilfe-Empfänger mit eigenem Erwerbseinkommen mehr sparen, sondern auch viele Werkstattbeschäftigte oder Bezieher von Blindenhilfe.

Das Teilhabegesetz ist in seiner Komplexität eines der größten Sozialgesetze der vergangenen 15 Jahre. Um zu gewährleisten, dass es so umgesetzt wird wie beabsichtigt, werden zentrale Neuregelungen darum noch vor ihrem tatsächlichen Inkrafttreten in einer Modellphase erprobt und die Auswirkungen wissenschaftlich untersucht.

Mit dem heute verabschiedeten Teilhabegesetz wird endgültig klar, dass der Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe nicht eingeschränkt werden soll. Die jetzigen Zugangsregelungen bleiben bis zum Jahr 2023 in Kraft und werden erst nach einer wissenschaftlichen Untersuchung und Erprobung neu gefasst. Zudem werden Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflege weiterhin gleichrangig nebeneinander stehen. Einen Vorrang der Pflege wird es nicht geben. Dies räumt die Sorge aus, Teilhabeleistungen könnten systematisch in die Pflege verschoben werden. Auch das Wunsch- und Wahlrecht wird gegenüber dem Gesetzentwurf weiter gestärkt. Wünsche zur Wohnform und damit verbundenen Assistenzleistungen im Bereich der persönlichen Lebensgestaltung werden besser berücksichtigt. Ambulantes Wohnen außerhalb von besonderen Wohnformen hat außerdem Vorrang, wenn Betroffene dies wünschen. Im Zuge des Bundesteilhabegesetzes heben wir nun außerdem auch den Vermögensfreibetrag für Menschen, die Sozialhilfe beziehen, von derzeit 2.600 Euro auf 5.000 Euro an. So können künftig nicht nur Eingliederungshilfe-Empfänger mit eigenem Erwerbseinkommen mehr sparen, sondern auch viele Werkstattbeschäftigte oder Bezieher von Blindenhilfe. Das Teilhabegesetz ist in seiner Komplexität eines der größten Sozialgesetze der vergangenen 15 Jahre. Um zu gewährleisten, dass es so umgesetzt wird wie beabsichtigt, werden zentrale Neuregelungen darum noch vor ihrem tatsächlichen Inkrafttreten in einer Modellphase erprobt und die Auswirkungen wissenschaftlich untersucht“.

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Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Teilhabegesetz stärkt Teilhabe nicht

Zur Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes durch den Deutschen Bundestag erklärt Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, hingegen folgendes: „Union und SPD haben die Chance vertan, ein modernes Teilhaberecht zu schaffen. Im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention wäre es an der Zeit, behinderten Menschen die gleichen Rechte und Möglichkeiten zu garantieren, wie nichtbehinderte Menschen sie selbstverständlich genießen. Das leistet das Teilhabegesetz bei Weitem nicht. Die Koalition lügt sich in die Tasche, wenn sie sich jetzt zu ihrer großen Leistung selbst gratuliert. Mit dem Teilhabegesetz und der Koalition verhält es sich so, als ob man einen Ausflug ins Erlebnisbad macht und der Bademeister dort stolz ein Planschbecken präsentiert“.

Trotz Teilhabegesetz bleibt das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen an empfindlicher Stelle eingeschränkt. Nach wie vor können sie gezwungen werden, aus der eigenen Wohnung in ein Heim umzuziehen. Das widerspricht Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention, wonach eine unabhängige Lebensführung gewährleistet sein muss. Im Bereich der Freizeitgestaltung gibt es sogar Verschlechterungen gegenüber geltendem Recht. So ist es mit dem Teilhabegesetz möglich, behinderte Menschen zu zwingen, sich einen Assistenten in der Freizeit zu teilen. Dann muss sich beispielsweise eine Rollifahrerin damit abfinden, dass ihre Selbstbestimmung an ihrer Wohnungstür endet. Denn wenn eine Person ins Kino möchte, die andere aber Fußball schauen will, müssen sie sich künftig einigen. Das ist eine Zumutung.

„Auch das ehrenamtliche Engagement von Menschen mit Behinderungen wird geschwächt. Sind sie ehrenamtlich tätig, werden Assistenzleistungen künftig erst finanziert, wenn Freunde, Familie und Bekannte keine freiwillige und unentgeltliche Unterstützung leisten. Das wird es etwa einem Gehörlosen noch schwerer machen, sich in der Kommunalpolitik seiner Stadt aktiv einzubringen. Dazu benötigt er nämlich einen professionellen Gebärdensprachdolmetscher, dessen Finanzierung ihm nun noch leichter vorenthalten werden kann“, so Corinna Rüffer.

„Die besonderen Interessen von Menschen mit sehr hohem Unterstützungsbedarf wurden im Entwurf der Großen Koalition von Beginn an ignoriert. Diese Menschen stehen weiterhin schlecht da. Ebenso wenig wird sich die Situation von Asylsuchenden und Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus verbessern. Diese besonders verletzlichen Personengruppen lässt die Koalition im Regen stehen, so Corinna Rüffer weiter.

Corinna Rüffer: „Mit diesem Gesetz hat die Bundesregierung viel Vertrauen bei Menschen mit Behinderungen und ihrem Umfeld verspielt. Auch die Last-Minute Änderungen, mit denen die Regierungsfraktionen vor drei Tagen um die Ecke kamen, ändern daran nicht viel. Zwar wurden einige der gravierendsten Verschlechterungen beim Leistungszugang (so genannte „5 von 9“-Regelung) und der Schnittstelle zur Pflege korrigiert. Den Namen Bundesteilhabegesetz hat dieses Gesetz trotzdem nicht verdient“.

 

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Katrin Werner, behindertenpolitische Sprecherin der Linksfraktion.

Bundesteilhabegesetz: Mogelpackung statt Meilenstein

 „Eine volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe für Menschen mit Behinderungen wird es mit dem Bundesteilhabegesetz nicht geben. Daran ändern auch die von den Regierungsparteien eingebrachten Änderungsanträge nichts. Notdürftig haben Sie die größten Lücken gestopft, weil Betroffene ihnen das Gesetz um die Ohren gehauen haben“, sagte Katrin Werner, behindertenpolitische Sprecherin der Linksfraktion.

„Die Diskussion zu diesem Gesetz ging von Anfang an in die falsche Richtung. Es ging nie um die Verwirklichung von Menschenrechten, sondern um Kostendeckelungen. Statt Betroffenen eine selbstbestimmte Teilhabe zu ermöglichen, können sie weiter aus Kostengründen gezwungen werden in Heime zu ziehen oder sich eine Assistenz mit anderen zu teilen. Die Regierung sollte die wenigen vorgesehen Verbesserungen umsetzen und den Rest des Gesetzes im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention umfassend überarbeiten“, sagt Katrin Werner.