Partizipationsfonds selbst verwalten

von: Berliner Behindertenzeitung

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Der Vorsitzende des Allgemeinen Behindertenverbandes in Deutschland „Für Selbstbestimmung und Würde“ e.V. (ABiD), Dr. Ilja Seifert.

Heute beantwortete die Parlamentarische Staatssekretärin Anette Kramme namens der gesamten Bundesregierung auf schriftlichem Wege eine Anfrage des LINKE-Abgeordneten André Hahn nach dem Partizipationsfonds, der – als einer der wenigen positiven Punkte des novellierten Bundes-Gleichstellungsesetzes (BGG; Paragraph 19) – zukünftig die Arbeitsbedingungen von Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen verbessern soll. Dazu erklärt der Vorsitzende des Allgemeinen Behindertenverbandes in Deutschland „Für Selbstbestimmung und Würde“ e.V. (ABiD), Dr. Ilja Seifert:

Endlich scheint eine der Forderungen des ABiD, die er seit seiner Gründung vor 26 Jahren regelmäßig erhebt, Realität zu werden: zukünftig soll für Selbstvertreter-Organisationen jährlich eine Million €uro zur Verfügung stehen, die uns ehrenamtlich Arbeitenden wenigstens einige unserer Aufwendungen ersetzen soll. Damit können zumindest die gröbsten Unfairnisse – wir sitzen fast immer nur hauptamtlichen Ministerialbeamten bzw. Geschäftsführern gegenüber, die gute Gehälter einstreichen und denen Reisekosten selbstverständlich erstattet werden – ein wenig ausgeglichen werden. Die entsprechende Förderrichtlinie soll „zeitnah“ – also voraussichtlich Ende Juni/Anfang Juli – in Kraft treten.

Über die Förderbedingungen sagt die Staatssekretärin nichts. Deshalb wiederholen wir unsere Forderung, daß dies als eine Art „institutioneller Förderung“ ausgestaltet sein muß: ohne den Zwang zu „Wohlverhalten“ bzw. „vorauseilendem Gehorsam“. Sowohl innerhalb des Deutschen Behindertenrates (DBR) als auch eigenständig als ABiD verlangen wir, daß nicht die Regierung (allein) – mehr oder weniger selbstherrlich – über Vergabehöhe und -zeitraum sowie über die Zuwendungsberechtigung entscheidet. Auch das muß – entsprechend Art. 4 (3) der UN-Behindertenrechtskonvention – unter echter und wirksamer Beteiligung (Mitbestimmung) der Betroffenen-Organisationen geschehen. Wir wollen den Partizipationsfonds selbst verwalten!

Sollte der Fonds wiederum nur eine Sonderform von „Projektförderung“ werden, liefe das sowohl den realen Erfordernissen als auch der UN-BRK zuwider. Es wird höchste Zeit, die „Projekteritis“ zu überwinden. Der ABiD ist fähig und bereit, in diesem Sinne kontinuierlich, sachgerecht und fair mitzuarbeiten. Dazu gehört auch, regelmäßig zu überprüfen, ob der zur Verfügung stehende Betrag ausreicht.