Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland – ISL e.V. stellte Leistungsanforderungen für öffentlich geförderte Beratungsangebote von behinderten für behinderte Menschen (Peer Counseling) der Öffentlichkeit vor.
Aufbauend auf einer Fachtagung der Bundesbehindertenbeauftragten Verena Bentele am 13. Oktober 2015 zur unabhängigen Beratung bringt sich der Selbstvertretungsverband damit in die aktuelle Diskussion zur unabhängigen Beratung ein, deren Förderung im Rahmen des zu schaffenden Bundesteilhabegesetzes geplant ist.
„‘Unabhängige Beratung‘ bedeutet für uns eine unabhängige Beratung von Kostenträgern und Leistungserbringern. Die Zentren für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen bieten seit über 25 Jahren Beratung von behinderten Menschen für behinderte Menschen an. In dieser Zeit haben wir die Methode des Peer Counseling vielfach angewendet, weiterentwickelt und professionalisiert“, erklärte Barbara Vieweg von der ISL. Dem Selbstvertretungsverband behinderter Menschen ist es ein wichtiges Anliegen, auch andere Beratungsstellen und solche, die es werden wollen, darin zu bestärken Beratungsangebote von behinderten für behinderte Menschen aufzubauen. „Um diesem Vorhaben eine fachlich verlässliche Grundlage zu geben, entwickelten wir die Leistungsbeschreibung. Peer Counseling ist mehr als der Austausch unter behinderten Menschen und mehr als die Weitergabe von Informationen. Peer Counseling stellt sich parteilich auf die Seite der ratsuchenden Person und stellt einen Zusammenhang zwischen der persönlichen Situation und den gesellschaftlichen Verhältnissen her. Peer Counseling fördert Selbstbestimmung und Empowerment.“
„Die Peer-Counselor verfügen über die für eine professionelle Beratung erforderlichen Grundqualifikationen und –kenntnisse. Zusätzlich verfügen sie über das Wissen, welche Bedeutung ihre eigene Behinderung für die jeweilige Beratungssituation haben kann und über die Fähigkeit, dieses Wissen sinnvoll in den Beratungsprozess einzubringen (situatives Peer-Verständnis). Dies betrifft beispielsweise die im Zusammenhang mit Peer-Counseling oft genannte Funktion eines Rollenvorbildes: die Peer-Counselor erkennen, ob und inwieweit sie für die Beratungskunden als Rollenvorbild dienen könnten. Zudem sind sie in der Lage, mit dieser Möglichkeit verantwortungsvoll umzugehen, zum Beispiel sie zu unterstreichen oder eher nicht einzusetzen. Dies gilt beispielsweise auch für die Beratung von Eltern behinderter Kinder, die in dem behinderten Berater ein Rollenvorbild für ihr behindertes Kind erkennen können. Zum verantwortungsvollen Umgang gehört auch, andere Menschen, die ein solches Rollenvorbild sein können, in den Beratungsprozess im Sinne des Peer Supports einzubinden. Situatives Peer-Verständnis setzt eine fortlaufende und sorgfältige Auseinandersetzung mit der eigenen Behinderung voraus“, heißt es beispielsweise in den Leistungsanforderungen an eine öffentlich geförderte von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängige professionelle Peer Counseling Beratung der ISL.
Peer Counseling brauche verlässliche und dauerhafte Strukturen, deshalb unterstützt die ISL die Forderung nach einem Rechtsanspruch auf unabhängige Beratung.
Die Leistungsanforderungen können als PDF-Dokument von der ISL-Webseite www.isl-ev.de heruntergeladen werden.