Pflegereform: Höhere Beiträge für mehr Leistung

ARAG Experten nennen Fakten zur Reform der Pflegeversicherung.

von: Berliner Behindertenzeitung

old-peoples-home-63617Rund 2,5 Mio. Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. Sie kommen wegen ihres Alters, einer schweren Erkrankung oder den Folgen eines Unfalls nicht ohne Unterstützung zurecht. Diese Unterstützung wird durch die Pflegeversicherung gewährleistet. Die Hilfen werden derzeit noch nach „Stufen der Pflegebedürftigkeit“ gewährt. Bei professioneller ambulanter oder (teil-)stationärer Pflege werden die Kosten bis zu bestimmten Höchstbeträgen übernommen. Die Kosten für Pflegehilfsmittel und das Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen können ebenfalls übernommen werden. Schließlich werden auch Leistungen an ehrenamtlich Pflegende erbracht – das sogenannte Pflegegeld. Die Pflegeversicherung ist allerdings keine Vollversicherung. Das Bundeskabinett hat nun aber eine Ausweitung und Verbesserung der Leistungen beschlossen. Damit einhergehen aber auch höhere Beiträge. Was von der Pflegereform zu erwarten ist, sagen ARAG Experten.

Wer muss Beiträge zahlen?

Die Pflegeversicherung ist ebenso wie die Renten-, Kranken- und Unfallversicherung eine Sozialversicherung, in der gesetzlich krankenversicherte Personen pflichtversichert sind. Diese Versicherungspflicht besteht nicht nur für gesetzlich Versicherte, sondern auch für privat versicherte Personen. Deshalb besteht in Deutschland für Menschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt hier haben, eine generelle Pflegeversicherungspflicht. Aus diesem Grund muss fast jeder Deutsche einen Pflegeversicherungsbeitrag bezahlen. Ausnahmen hiervon gelten nur für die Personen, die von der gesetzlichen Familienversicherung profitieren können. Als Beispiele für die Begünstigten, für die in der Regel die Möglichkeit einer Familienversicherung besteht, sind folgende Personengruppen zu nennen:

– der nicht erwerbstätige Ehepartner eines gesetzlich Versicherten,
– die nicht erwerbstätigen Kinder eines gesetzlich Versicherten, falls diese die Altersgrenze für eine Familienversicherung noch nicht überschritten haben,
– Studenten, sofern die Eltern gesetzlich versichert sind und sie selbst noch nicht die Altersgrenze für eine Familienversicherung überschritten haben.

Diese genannten Personen müssen bei der Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen keinen Pflegeversicherungsbeitrag abführen. Bei allen anderen Versicherten wird ein Beitrag gemäß der Beitragsstruktur der privaten oder gesetzlichen Pflegekasse fällig.

Die erste Stufe der Pflegereform

Der Pflegebeitrag liegt derzeit für gesetzlich Krankenversicherte bei 2,05 Prozent, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen. Kinderlose zahlen einen Beitragszuschlag von 0,25 Prozent bis zur Bemessungsgrenze der Krankenversicherung. Bereits zum 1. Januar 2015 soll der Beitragssatz um 0,3 Prozentpunkte und später um weitere 0,2 Prozentpunkte angehoben werden. Die Verbesserungen für die Angehörigen, Betroffenen und Pfleger sollen ab 2015 greifen.

Mehr Unterstützung für Angehörige

Wer kurzfristig die akute Pflege eines Familienmitgliedes organisieren muss, kann meist für zehn Tage zu Hause bleiben. Pflegende Angehörige sollen darüber hinaus mehr Unterstützung durch Kurzzeit- und Tagespflege bekommen, um eine Auszeit nehmen zu können. Auch die Zuschüsse für einen notwendigen Umbau steigen, wenn beispielsweise ein Badezimmer behindertengerecht gestaltet werden soll. Auch die Pflegesätze werden angehoben – in der höchsten Stufe um gut 60 Euro. Alles in allem steigen die Leistungen laut ARAG Experten um vier Prozent.


 

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Ellen