Der traditionelle Soziale Wohnungsbau hat in Berlin eine wichtige Funktion für ein bezahlbares Wohnungsangebot – insbesondere für größere Haushalte und Familien mit Kindern. Von den bis 1997 geförderten Wohnungen unterliegen 2017 noch rund 106.000 Wohnungen der Belegungsbindung für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein (WBS). Für diese Wohnungen gelten je nach früherem Förderverlauf unterschiedliche Mietregeln.
Um die Bezahlbarkeit des Sozialen Wohnungsbaus weiter zu verbessern, nutzt der Senat seine Möglichkeiten zur Dämpfung der Mietenentwicklung und setzt die planmäßigen Mieterhöhungen bei rd. 50.000 Sozialmietwohnungen mit laufenden Förderverhältnissen aus.
Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen Katrin Lompscher: „Ich habe die Investitionsbank Berlin (IBB) als zuständige Förderbank beauftragt, die im Sozialen Wohnungsbau zum 01. April jährlich erfolgende Erhöhung der förderrechtlich zulässigen Mieten um 0,1278 €/m² Wohnfläche/monatlich in 2017 für ein Jahr auszusetzen. Durch diese Maßnahme kann bei rd. 50.000 Haushalten die Mietenspirale im Sozialen Wohnungsbau durchbrochen werden.“
Den Eigentümerinnen und Eigentümern der Sozialmietwohnungen wird zum Ausgleich für die Begrenzung der Mietentwicklung – je nach bisherigem Förderverlauf – ein entsprechender Zuschuss oder die Reduzierung der Zins-/Tilgungsverpflichtungen für zu bedienende Förderdarlehen angeboten.
Leider gibt es aufgrund des Wegfalls der Anschlussförderung 2003 sowie der zahlreichen freiwilligen Rückzahlungen von Förderdarlehen in den letzten Jahren bei vielen Sozialmietwohnungen keine kurzfristigen Nachsteuerungsmöglichkeiten bei den Mieten mehr.
„Meine Verwaltung prüft daher aktuell Möglichkeiten der nachhaltigen Reform der Mieten im Sozialen Wohnungsbau durch gesetzliche Änderungen“, so Senatorin Lompscher.