Als Menschenrechtspreis hat Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth gestern Abend den Deutschen Hörfilmpreis bezeichnet. Denn er ermöglicht Teilhabe und steht für Teilhabe. Seit der ersten Preisverleihung vor 15 Jahren ist viel passiert: DBSV-Präsidentin Renate Reymann erinnerte, dass das Filmförderungsgesetz Barrierefreiheit zur Bedingung für Filmförderung gemacht hat und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihr Angebot an Audiodeskription und Untertitelung deutlich ausgeweitet haben. Ein blinder Fleck jedoch bleiben die privaten Fernsehsender. Claudia Roth, die sich seit 2011 in der Jury des Deutschen Hörfilmpreises engagiert, sagte: „Das kann man sich heute nicht mehr leisten“. DBSV-Geschäftsführer Andreas Bethke will die Olympischen Spiele 2018 nutzen, um den Einstieg ins Thema zu finden. Er sieht das US-Unternehmen Discovery, das sich die Übertragungsrechte bis 2024 gesichert hat, in der Pflicht, die Berichterstattung über das sportliche Großereignis barrierefrei zu gestalten und bezieht sich dabei auf die Olympische Charta.
In der TV-Kategorie konnte sich das ZDF mit „Familienfest“ durchsetzen. Das Drama „Nebel im August“ erhielt die Auszeichnung in der Kategorie Kino. Produzentin, Regisseurin und Jury-Mitglied Feo Aladag übergab den Sonderpreis der Jury für die „Löwenzahn“-Folge „Geld – Der schlaue Tausch“, eingereicht vom ZDF. Der Publikumspreis ging an die NDR-Produktion „Die vierte Gewalt“.
Durch den Abend führte mit Steven Gätjen ein echter Filmexperte. Unter den Gästen war neben den bereits Genannten zahlreiche weitere Prominenz aus Film und Fernsehen, Wirtschaft und Politik vertreten.
Hörfilme ermöglichen es blinden und sehbehinderten Menschen, Filme als Ganzes wahrzunehmen und zu genießen. Diese Filme sind mit einer Audiodeskription (AD) versehen, die in knappen Worten zentrale Elemente der Handlung sowie Gestik, Mimik und Dekor beschreibt. Diese Bildbeschreibungen werden in den Dialogpausen eingesprochen.
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