Probleme beim Sonderfahrdienst

Viele Beschwerden beim Abrechnungsverfahren.

von: Christian Grothaus

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Foto: iqoncept/Depositphotos

Die Wirtschaftsgenossenschaft Berliner Taxibetreiber eG (WBT) ist im Auftrag des Senats von Berlin der Betreiber für Sonderfahrdienste (Kurzform SFD). Er ist verpflichtet, eine Beratung- und Beschwerdestelle für ausgelassene oder verspätete Beförderungen einzurichten. Im Ergebnis häufen sich die Beschwerden der Nutzerinnen und Nutzer nicht im Rahmen der Anmeldung oder der Durchführung, sondern bei den Abrechnungen. Dies muss sich ändern!

Immer wieder wird berichtet, dass der eingerichtete SFD zugesagten Beförderungen verspätet oder gar überhaupt nicht nachkommt. Ärgerlich für seine Nutzer. Hierzu hat der zuständige Betreiber, die WBT, eine Beschwerdestelle eingerichtet, die die eingehenden Beschwerden bearbeitet. Eine erst kürzlich gestellte Anfrage der Abgeordneten und der behindertenpolitischen Sprecherin der SPD-Fraktion, Birgit Monteiro, zu den Arbeitsabläufen dieser Anlaufstelle, birgt im Ergebnis doch eine große Überraschung.

Beschwerden da, wo man sie nicht vermutet

In einer entsprechenden Stellungnahme der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales geht nunmehr hervor, dass sich die Beschwerden nicht da häufen, wo man es allgemeinhin vermutet –  bei den Anmeldungen und Durchführungen – sondern bei den Abrechnungen. Eine vom Betreiber und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) erstellte Übersicht zeigt, dass es im Rahmen der Anmeldungen und der Durchführungen nur vereinzelt zu Beschwerden kommt. Auf insgesamt rund 160.600 Beförderungen im Jahr 2013 waren nur 114 Anmelde- und 222 Durchführungsbeanstandungen zu verzeichnen. Hier heißt es in der Stellungnahme, dass dafür zum Teil „menschliches Versagen“ die Ursache sei.

Gravierende Defizite

Weitaus mehr ins Gewicht fallen aber die Beschwerden bei den ausgestellten Abrechnungen. An dieser Stelle scheint es frequentiert zu Abrechnungsfehler seitens des Betreibers und der LAGeSo zu kommen. Im Vergleich zu den Durchführungsbeschwerden sind hier mehr als 10 Mal so viele Beanstandungen eingegangen: 2.437 Beschwerden (in 2013). Und dies kann nicht nur auf menschliches Versagen zurückzuführen sein. Hier ist dringend Ausbesserungsbedarf und eine tiefergehende Qualitätskontrolle von Nöten.
Bis dahin sind die Nutzerinnen und Nutzer des Sonderfahrdienstes auch selbst in der Verantwortung Ihre Abrechnungen kritisch zu kontrollieren und nicht einfach unbedenklich hinzunehmen. Nur so kann gewährleistet werden, dass Fehler erkannt und nicht zu Lasten der SFD-Nutzer gehen.

Quelle: Berliner Behindertenzeitung, Printausgabe (September 2014)