Qualität der Inkontinenzversorgung wird deutlich verbessert

von: Berliner Behindertenzeitung

Der GKV-Spitzenverband hat die Qualitätsanforderungen an aufsaugende Inkontinenzhilfsmittel („Windeln“) im Hilfsmittelverzeichnis deutlich angehoben. Dies umfasst in Bezug auf die Saugleistung insbesondere die Aufsauggeschwindigkeit und die Rücknässewerte. Eine schnelle Flüssigkeitsaufnahme und eine hohe Flüssigkeitsbindung sind wesentliche Faktoren für eine hohe Produktqualität und effektive Versorgung. Als zusätzliche Qualitätsanforderungen wurden die Absorption von Gerüchen und die Atmungsaktivität der Produkte festgeschrieben. Produkte, die die neuen Anforderungen nicht erfüllen, werden aus dem Hilfsmittelverzeichnis gestrichen.

Etwa 1,5 Millionen gesetzlich Versicherte werden von der gesetzlichen Krankenversicherung regelmäßig mit aufsaugenden Inkontinenzhilfsmitteln („Windeln“) versorgt. Derzeit gibt es bei der Qualität der Produkte und der Services der Leistungserbringer teilweise eklatante Mängel: Nässende Windeln, unzureichende Versorgungsmengen, die Anlieferung in nicht neutralen Verpackungen und zudem noch teilweise hohe Aufzahlungen sind nur einige Stichwörter.

Dazu erklärt Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes: „Ich bin froh, dass jetzt deutlich höhere Qualitätsstandards für Inkontinenzprodukte gelten. Die Versorgung wird sich jetzt nachhaltig verbessern. Von den rund 2.200 für diesen Bereich im Hilfsmittelverzeichnis gelisteten Produkten werden sicherlich über 600 Produkte spätestens nach Ablauf von einem Jahr, also nach dem Ende der Übergangsfrist, nicht mehr abgegeben werden dürfen. Was den neuen Qualitätsanforderungen nicht entspricht, wird gestrichen. Wir räumen da gründlich auf!“

„Damit die Änderungen möglichst schnell bei den Menschen ankommen, müssen jetzt die Krankenkassen und die Hersteller rasch die Versorgungsverträge überprüfen und ggf. anpassen. Ich erwarte, dass in Zukunft kein Versicherter mehr Aufzahlungen leisten muss, um wirklich gut versorgt zu werden“, so Gernot Kiefer.