Es sind die gesetzlichen Vorgaben des Arzneimittelgesetzes und des Haftungsrechtes, die die Sprache auf Beipackzetteln von Medikamenten immer komplizierter werden lassen. Eigentlich sollen diese aber dazu beitragen, dass eventuelle mit der Einnahme eines Medikaments verbundene Risiken vermieden werden können. Wichtig ist also zum einen das aufmerksame Lesen des Fachlateins und zum anderen sein Verstehen.
Dazu hier ein paar Hilfestellungen:
Schon der Name des Medikaments ist oft mit Anhängseln wie ‚comp‘, ‚plus‘, ‚forte‘ und anderen verbunden. Während ‚mono‘ bedeutet, dass das Medikament nur einen Wirkstoff enthält, weisen ‚comp‘ oder ‚plus‘ darauf hin, dass in diesem Medikament mehrere Wirkstoffe kombiniert sind. Die oft zu lesende Ergänzung ‚forte‘ bedeutet stark, also hoch dosiert, ‚mite‘ bedeutet demgegenüber, dass der Wirkstoff hier nur halb so hoch dosiert vorhanden ist. Auch die Freisetzung des Wirkstoffs kann unterschiedlich schnell erfolgen; bei ‚retard‘ oder ‚depot‘ kann man von einer verzögerten, manchmal über den ganzen Tag verteilten Freisetzung ausgehen.
Unter der Überschrift „Zusammensetzung“ werden zum einen die Wirkstoffe genannt und zum anderen als „weitere Bestandteile“ die so genannten „Hilfsstoffe“ wie Laktose (Milchzucker) und andere. Auch diese Hilfsstoffe zu kennen und daraufhin die Verträglichkeit des Medikaments zu beurteilen, ist insbesondere für Allergiekranke von Bedeutung.
Unter der Überschrift „Anwendungsgebiete“ werden Beschwerden genannt, bei denen das Medikament erfolgreich wirken kann. Aber auch wenn Nutzerinnen bzw. Nutzer hier ihre akuten Beschwerden nicht genannt finden, kann das Medikament eventuell helfen. Denn hier sind nicht immer alle möglichen Anwendungsgebiete genannt. Es empfiehlt sich gegebenenfalls die telefonische Nachfrage in der ärztlichen Praxis. Dasselbe empfiehlt sich, falls eine der unter „Gegenanzeigen“ genannten Beschwerden beim Patienten vorliegen oder wenn Fragen zu den auf dem Beipackzettel genannten „Wechselwirkungen“ entstehen.
Achtung – Vorsicht
Bei manchen Medikamenten sind „Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung“ zu beachten: Wenn ein Medikament Alkohol enthält, sollte es von Kindern und schwangeren Frauen nicht eingenommen werden. Manche Medikamente können das Reaktionsvermögen beeinträchtigen, sollten also bei bevorstehenden Autofahrten nicht eingenommen werden.
Als zumeist unerwünschte Wirkungen können die auf dem Beipackzettel genannten „Nebenwirkungen“ auftreten, die Wahrscheinlichkeit dessen ist aber zumeist gering. Sollten solche unerwünschten Beschwerden beim Patienten dennoch auftreten oder auch wenn man von einer langen Liste von möglichen Nebenwirkungen verunsichert ist, empfiehlt sich die Rücksprache mit der Ärztin bzw. mit dem Arzt.
Auch die „Hinweise und Angaben zur Haltbarkeit“ sind relevant, da zum Beispiel Augentropfen nach Anbruch nicht länger als vier bis sechs Wochen angewendet werden sollten oder ein Medikament wie Insulin im Kühlschrank aufbewahrt werden sollte. Und Medikamente, deren Haltbarkeitsdatum überschritten ist, sollten überhaupt nicht mehr eingenommen werden.