Ratgeber: Medizinische Rehabilitation

von: Von Marianne Kunert

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Alles über stationäre und ambulante Behandlungen sowie Heil- und Hilfsmittel

Kann durch Vorsorge und Frühförderung das Entstehen einer Behinderung nicht abgewendet werden oder tritt ein plötzliches Ereignis ein, dass zu einer Behinderung führen kann (wie z.B. ein Unfall), stehen zur Rehabilitation zunächst medizinische Leistungen im Vordergrund.
Die Ziele der medizinischen Rehabilitation sind, eine drohende Behinderung, einschließlich einer chronischen Erkrankung, oder Pflegebedürftigkeit sowie Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit abzuwenden, eine Behinderung zu beseitigen, zu mindern bzw. auszugleichen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern. Diese Ziele sind bei allen medizinischen Leistungen zu beachten, auch bei jeder Akutbehandlung. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sind insbesondere:

Stationäre Behandlung

Zu einem wesentlichen Teil findet medizinische Rehabilitation im Krankenhaus sowie in stationären Rehabilitationseinrichtungen statt. Dem Krankenhaus obliegt in erster Linie die Akutbehandlung. Die frührehabilitativen Leistungen werden durch Ärztinnen und Ärzte sowie  Angehörige anderer Heilberufe erbracht. Wenn eine Anschlussbehandlung nach der Akutbehandlung im Krankenhaus notwendig ist, geht der Patient in eine Rehabilitationseinrichtung  oder eine Schwerpunktklinik. In diesen Kliniken werden bestimmte Krankheiten oder Krankheitsgruppen, wie z.B. orthopädische Erkrankungen behandelt. In der Bundesrepublik gibt es 19 Zentren für medizinisch-berufliche Rehabilitation mit rund 4.380 Plätzen. Dort wird bereits am Krankenbett mit ersten Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben begonnen.

Ambulante Behandlung

Im Anschluss an die Stationäre Rehabilitation ist außerdem eine ambulante Reha möglich, wenn weiterer Bedarf besteht. Die Durchführung der ambulanten Behandlung erfolgt vor allem in Tageskliniken, ambulanten Therapieeinrichtungen, oder Praxen für Physiotherapie / Ergotherapie. Diese Maßnahmen werden in der Regel durch einen niedergelassenen Arzt/Ärztin (Hausarzt/in) koordiniert und verordnet.

Was sind Heilmittel?

Zu den Heilmitteln zählen insbesondere Maßnahmen der physikalischen Therapie(z.B. passive oder aktive Bewegung in Luft und Wasser, Entspannungsübungen, Massagen, Atem- Inhalationstherapie, Bestrahlungen und Elektrotherapie), Maßnahmen der Sprach-, Stimm- und Sprachtherapie sowie die Ergotherapie. Bei vielen funktionellen Störungen sind physiotherapeutische Übungen zur Wiederherstellung von Kraft, Ausdauer und Geschicklichkeit unerlässlich. Durch logopädische Behandlung sollen Patienten/innen mit Behinderung der sprachlichen Kommunikation, des Sprechens oder der Stimme in die Lage versetzt werden, sich mit oder ohne technische Hilfsmittel zu verständigen. Aufgabe der Ergotherapie ist es, die  Funktionen und deren Abläufe beim Patienten/inne zu verbessern.

Was sind Hilfsmittel?

Diese sollen ausgefallene oder beeinträchtigte Körperfunktionen ersetzen, erleichtern, ergänzen oder ausgleichen. Dazu gehören Prothesen, Orthesen (Stützapparate) und othopädische Schuhe.
Andere Hilfsmittel sind Hörgeräte, Rollstühle und Orientierungshilfen für blinde Menschen. Der Leistungsanspruch umfasst auch die erforderlichen Wartungen und Kontrollen für den Versicherten.