Recht auf Teilhabe verwirklichen

Diakonie Deutschland und Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (BeB) halten Nachbesserungen beim Bundesteilhabegesetz für unerlässlich

von: Berliner Behindertenzeitung

Die Diakonie Deutschland und der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe fordern den Gesetzgeber auf, das geplante Bundesteilhabegesetz in elementaren Kernpunkten deutlich zu verbessern. „Es kann nicht sein, dass das Bundesteilhabegesetz durch manche Regelungen hinter das derzeit geltende Recht zurückfällt“, kritisiert Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. „Menschen mit Behinderung benötigen Leistungen der Pflegeversicherung und  Teilhabeleistungen der Eingliederungshilfe. Ein Entweder-oder, abhängig davon, wie und wo die Betroffenen wohnen und ob sie erwerbstätig sind, darf es nicht geben. Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf werden so in die Pflege gedrängt. Das ist hochproblematisch und wird dem Teilhabeanspruch nicht gerecht.“

Uwe Mletzko, Vorsitzender des Bundesverbandes evangelische Behindertenhilfe, stellt klar: „Diakonie Deutschland und BeB haben sich bisher mit ihren Positionierungen konstruktiv in die Beratungen eingebracht. Jetzt erwarten wir, dass der Gesetzentwurf in den elementaren Kernpunkten verbessert wird. Ein Bundesteilhabegesetz, das seinen Namen nicht verdient, können Diakonie Deutschland und BeB nicht mittragen!

Michael Conty, der den BeB am kommenden Montag bei der Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales als Sachverständiger vertritt, bekräftigt: „Der Gesetzgeber hat es in der Hand, die zahlreichen Mängel am BTHG zu beseitigen und dafür zu sorgen, dass es für Menschen mit Behinderung ein gutes Gesetz wird. Andernfalls drohen bei den vielen ungelösten Schnittstellen Leistungslücken. Das kann nicht im Sinne der Menschen mit Behinderung sein.“

Das Bundesteilhabegesetz dürfe Menschen mit Behinderung nicht von Leistungen ausschließen, fordert Maik Tiedtke, stellvertretener Vorsitzender des Beirats der Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung im BeB. Das betreffe zum Beispiel seh- oder hörgeschädigte Menschen. Sie und auch Menschen mit psychischer Erkrankung sollen keine Eingliederungshilfe erhalten, wenn sie nicht in fünf von neun Lebensbereichen Hilfe benötigten. „Alle müssen teilhaben können, egal ob sie viel Hilfe brauchen oder wenig“, sagt Tiedtke.

Das geplante Bundesteilhabegesetz (BTHG) soll die Leistungen für Menschen mit Behinderung neu regeln. Damit sollen die derzeitigen rechtlichen Regelungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention reformiert, aus der Sozialhilfe herausgelöst und zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt werden. Das BTHG soll noch im Jahr 2016 verabschiedet werden. Ziel ist es, die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung zu stärken, gleichzeitig aber auch die Steuerungsmöglichkeiten der Leistungsträger zu erhöhen und die Kosten zu begrenzen.