Rechte von Menschen mit Behinderungen

Menschenrechtsinstitut begleitet Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in NRW

von: Berliner Behindertenzeitung

7Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat Anfang März die Begleitung und Überwachung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen intensiviert.

„Wir begrüßen es sehr, dass die Landesregierung NRW die Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderungen von einer unabhängigen Institution dauerhaft begleiten lässt und damit das Deutsche Institut für Menschenrechte betraut hat“, erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts. „Damit unterstreicht die Landesregierung, dass sie die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention ernst nimmt.“

Der Landtag NRW hat 2016 als erstes Bundesland mit dem Inklusionsstärkungsgesetz Nordrhein-Westfalen (ISG NRW) einen übergreifenden rechtlichen Rahmen für die Umsetzung der UN-Konvention in Landesrecht geschaffen. „Das Gesetz ist natürlich kein Selbstläufer. Jetzt kommt es auf die Umsetzung in der Praxis der staatlichen Stellen an, ob durch das Gesetz die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention besser erreicht werden“, so Aichele weiter.

Aufgabe der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention ist beispielsweise die Beratung der Landesregierung bei Gesetzgebungsverfahren, die Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen haben. Die Stelle berät auch Behörden und Gremien, die auf unterschiedlichen Ebenen die Inklusion von Menschen mit Behinderungen organisieren, unter anderem die Kommunalen Spitzenverbände und die Landschaftsverbände, die Landesbehindertenbeauftragte und den Inklusionsbeirat.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Für das Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat es 2009 die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Zur Begleitung der Umsetzung in NRW haben das Land und das Deutsche Institut für Menschenrechte nach §11 des Inklusionsgrundsätzegesetzes (IGG) einen Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen.

 

WEITERE INFORMATIONEN: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/monitoring-stelle-un-brk/laenderprojekte/nordrhein-westfalen/

Inklusionsgrundsätzegesetz Nordrhein-Westfalen (IGG NRW) https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=216&bes_id=34845&aufgehoben=N&menu=1&sg=0