Der CDU-Bundestagsabgeordnete und ehemalige Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Hubert Hüppe kritisiert die Ungleichbehandlung von Kindern mit Behinderung bei der Kinderbetreuung.
Auf Hüppes Anfrage bei der Bundesregierung, ob der Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis hin zur Einschulung uneingeschränkt auch für Kinder mit Behinderung gelte, antwortete das Bundesfamilienministerium zwar mit ja, schränkte jedoch ein, dass dabei nur der Regelbedarf abgedeckt sei.
„Das ist doch mal wieder eine Farce. Zunächst wird von gleichem Rechtsanspruch für alle Kinder gesprochen, doch beim genaueren Hinsehen, werden die zusätzlichen Kosten für den behinderungsbedingten Mehrbedarf nicht übernommen“, ärgert sich Hüppe. Das habe zur Folge, dass unter dreijährige Kinder mit Behinderung zurzeit so gut wie keine Chance auf einen Betreuungsplatz sowohl in heilpädagogischen und inklusiven Betreuungseinrichtungen oder bei Tagesmüttern haben.
Für die über die Regelbetreuung hinausgehenden, behinderungsbedingten Mehrkosten bei der Unterbringung in einer inklusiven Einrichtung müssen die Eltern des betroffenen Kindes Eingliederungshilfe beantragen. Eine Hürde für viele Eltern und auch viele Einrichtungen, die nicht auf den Mehrkosten sitzen bleiben wollen. Durch die geteilten Zuständigkeiten, Kinder mit körperlicher oder sogenannter geistiger Behinderung fallen unter die Regelungen der Sozialhilfe, Kinder mit einer seelischen Behinderung dagegen unter die Kinder- und Jugendhilfe, werden inklusive Konzept zusätzlich erschwert.
„Ich setze mich schon lange für die inklusive Lösung, also eine einheitliche Regelung für alle Kinder, egal ob und mit welcher Art der Behinderung, ein. Das würde endlich etwas Ordnung in den Zuständigkeitsdschungel bringen. Vor allem aber würde es den betroffenen Familien dabei helfen, schneller an dringend notwendige Unterstützungsmöglichkeiten für Kinder mit Behinderung zu gelangen. Es ist absurd, dass Kinder mit Behinderung schon in der Kita-Betreuung von Kindern ohne Behinderung getrennt werden“, so Hüppe.
In der ergänzenden Antwort des Bundessozialministeriums wird auf die Neuregelungen des im vergangen Jahr beschlossenen Bundesteilhabegesetzes verwiesen. Die Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller teilt mit, dass ab 2020 eine individuelle Unterstützung von Kindern mit Behinderung in Regeleinrichtungen möglich sei.
„Möglich hört sich für mich auch nicht nach einem tatsächlichen Rechtsanspruch an. Ich werde mich in der nächsten Wahlperiode dafür einsetzen, dass Kindern mit Behinderung auch in Regeleinrichtungen umgehend einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz mit behinderungsbedingtem Mehrbedarfen haben. Alles andere ist diskriminierend und widerspricht der UN-Behindertenkonvention. Dieses Thema muss in den Koalitionsvertrag nach der Wahl aufgenommen werden“, fasst Hüppe zusammen.