Reisen mit Medikamenten

Koffer packen und spontan losfliegen hört sich prima an. Kann aber für so manchen Urlauber mächtig in die Hose gehen

von: Dominik Peter

704662_original_R_B_by_Janusz Klosowski_pixelio.de KopieEinige Länder haben strikte Vorschriften, welche Medikamente eingeführt werden dürfen. Die BBZ klärt auf, welche Vorschriften greifen und was man beachten sollte.

Dubai ist ein beliebtes Reiseland. Gerade im europäischen Winter haben die Vereinigten Arabischen Staaten (VAE) Hauptsaison. Wenn bei uns das naßkalte Wetter vorherrscht, sind die Temperaturen in und um Dubai sommerlich warm. Doch die Einreise in die VAE wurde in der Vergangenheit schon für so manchen Tourist zum Albtraum. Der Grund liegt daran, dass im boomenden Dubai viele medizinische Wirkstoffe als Drogen gelten, die hierzulande frei erhältlich sind oder per Rezept in der Apotheke über den Ladentisch gehen. Zahlreiche Neuroleptika, Antidepressiva und Schmerzmittel, wie etwa der Wirkstoff Tramadol, sind in den VAE verbotene Substanzen. Hunderte von verschiedenen Medikamente fallen in den VAE unter diese Regelung. Wer diese ahnungslos ohne die notwendige Anmeldung vorzunehmen bzw. die notwendigen Bescheinigungen in der Reisetasche zu haben, einführt, macht sich strafbar. Dubai ist allerdings kein Einzelfall. Auch das Emirat Abu Dhabi hat strenge Vorschriften und Regularien, ähnlich der von Dubai.

 

 

emirates_stewardess_01Strenge Regeln sind kein Einzelfall

Zwar sind die Vorschriften in den VAE besonders restriktiv aber die Emirate sind kein Einzelfall. Auch USA-Reisende sollten darauf vorbereitet sind, dass der Zoll bei der Gepäckkontrolle Nachfragen hat. In den USA machen derzeit grundsätzlich abhängig machende Stoffe oder Betäubungsmittel Probleme. Auf der Liste stehen aber auch Mittel wie Hustenmedizin. Wer auf seiner USA-Reise Herz-, Beruhigungs-, Aufputsch-, Schlafmittel oder Antidepressiva mitnehmen möchte, der hat ein Problem, um das man sich vor der Abreise unbedingt kümmern sollte.
Wer auf bestimmte Mittel angewiesen ist, der sollte mit der US-Botschaft vorab klären, welche Medikamente Problemlos eingeführt werden dürfen und für welche Mittel ein Beipackzettel und/oder ein ärztliches Attest notwendig ist.

Illustration_Cannabis_sativa0_cleanMedikamente auf Pflanzenbasis

Probleme bei der Einreise können aber auch Medikamente bereiten, die auf rein pflanzlicher Basis sind. So zum Beispiel in Australien. Neben Medikamente wie opiumhaltige Schmerzmittel müssen bei der Einreise auch Medikamente auf Cannabis- oder Pflanzenbasis angemeldet werden.
Selbst wenn für Medikamente keine besonderen Zollvorschriften bestehen, kann es immer wieder zu Problemen kommen. So zum Beispiel bei der Einreise nach Großbritannien. Hier wurde zwar zum 01.01.2008 die Vorschrift geändert und Reisende können ungeachtet der Art und Menge der mitgeführten rezeptpflichtigen Medikamenten diese ohne Erlaubnis mitführen, doch sich darauf zu verlassen, ist nach Expertenmeinung nicht ratsam. Selbst das Auswärtige Amt rät Reisenden, zumindest einen Begleitbrief des Arztes mit sich zu führen (am Besten gleich auf englisch). Dieses Schreiben sollte Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn und Ende der Reise, Liste der mitgeführten Medikamente (einschließlich der Dosierung und Gesamtmenge) enthalten. Damit auch wirklich nichts schief geht.

Betäubungsmittel auf Reisen

Reisende, die auf Medikamente angewiesen sind, die zudem in die Klasse der Betäubungsmittel fallen, sollten unbedingt einige Ratschläge und Vorgehensweise berücksichtigen.
Wer in die rund 30 Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens reist, kann die ärztlich verschriebenen Betäubungsmittel mitführen, sofern der Arzt eine ausgefüllte Bescheinigung (nach §75 des Schengener Abkommens) mitführt. Derartige Bescheinigungen müssen jedoch vor der Reise durch die oberste Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden. Was jedoch alles noch komplizierter macht ist die Tatsache, dass für jedes Medikament eine eigene Beglaubigung vorliegen muss und diese „nur“ 30 Tage gültig sind. Ein einfaches Verfahren sieht wirklich anders aus.

Reisen in andere Länder

Ist das Reiseziel kein Schengen-Staat, wird das gesamte Prozedere nocht komplizierter. Hier rät die Bundesopiumstelle, sich zunächst eine mehrsprachige Bescheinigung des Arztes ausstellen zu lassen. Hier sollte Angaben wie Einzel-, Tagesdosis, Wirkstoff und Dauer des Urlaubs verzeichnet sein. Auch diese Arztbescheinigung solllte von der Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden. Aber aufgepasst: Da es keine internationale vorgeschriebene Praxis und Vorgehensweise gibt, muss sich jeder Patient vor der Reise (am Besten noch vor der Buchung der Reise), um die jeweiligen Regularien des Ziellandes informieren. Ist auf der Reise auch ein Zwischenstopp geplant, natürlich auch über das jeweilige Transitland. Da einige Länder Importgenehmigungen verlangen, die Menge einschränken oder bestimmte Betäubungsmittel generell verbieten, ist hier Forsorge oberste Pflicht.

 

INFOKASTEN: Faustregeln und Regularien

  • Für folgende Länder gelten besondere Vorschriften, wenn mit Medikamenten eingereist wird (Auswahl): Großbritannien, VAE (Abu Dhabi, Dubai), Oman, USA
  • Betäubungsmittel: Bestimmte Substanzen, dazu zählt auch Diazepam, gelten als Betäubungsmittel und stehen unter Kontrolle. In einigen Ländern ist für Betäubungsmittel eine Bewilligung notwendig.
  • Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens (Auswahl): Belgien, Dänemark, Finnland, Großbritannien, Frankreich, Griechenland, Island, Balt. Republiken, Niederlande, Norwegen, Portugal, Polen, Schweden, Spanien und Zypern.

 

 

xVerhaltensregeln

  • Um wirklich sicher zu gehen, dass die notwendigen Medikamente auch legal eingeführt werden können, sollte sich jeder vor der Reisebuchung bei der Botschaft erkunden, welche Medikamente derzeit auf der Liste sind und welche Dokumente (in englisch) bei der Einreise vorgelegt werden müssen.
  • Auf keinen Fall sollte man sich bei der Recherche auf die Angaben im Internet verlassen. Diese können alt und nicht mehr aktuell sein. Da mitunter die Einreise verwehrt werden kann und in den VAE sogar Gefägnis droht, sollte sich jeder Reisende vor der Buchung bei der zuständigen Botschaft erkundigen.

Informationen

  • Die Internetseite des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hält detaillierte Vorgehensweisen und Vordrucke bereit (www.bfarm.de).
  • Das „international Narcotics Control Board (www.incb.org) hat eine Länderliste, auf der die Einreisebestimmungen gelistet werden. Leider häufig nur auf englisch.