Rezepte und Verordnungen

Die neue Ratgeber-Serie

von: Marianne Kunert

Rezepte und Verordnungen: So sieht ein Rezept aus.

Ihr Arzt darf Ihnen Krankengymnastik, Massage oder andere Therapien verordnen. Diese werden nach wie vor von jeder Krankenkasse übernommen und zwar soviel und in welcher Form es medizinisch notwendig ist. Dieses legt für gesetzlich krankenversicherte Patienten der Arzt fest. Ihr Arzt ist jedoch an den Richtlinien im Heilmittelkatalog (besteht seit 2004) gebunden.
In den gesetzlichen Richtlinien ist auch festgelegt, dass die erste Behandlung innerhalb von 14 Tagen begonnen werden muss. Danach verliert das Rezept seine Gültigkeit. Ein laufendes Rezept darf keine längere Unterbrechung als 14 Tage aufweisen.

Verordnungsmenge

Es wird auf dem Rezept nach folgenden Verordnungs-Folgen unterschieden. Als erstes handelt es sich um eine Erstverordnung, dann ist eine Folgeverordnung möglich und zum Schluss kann diese in eine Verordnung außerhalb des Regelfalls enden. Anschliessend die Erklärung zu den einzelnen Begriffen.

Erstverordnung

Das erste Rezept, das von ihrem Arzt ausgestellt wird, ist eine Erstverordnung. Die Anzahl der Behandlungen hängt von der Erkrankung ab. Dies können z.B. 6 oder 10 Einheiten sein. Ihr Arzt ist hier gesetzlich an den Heilmittelkatalog gebunden. Nach diesen Behandlungseinheiten muss der Patient erneut untersucht werden. Falls erforderlich, kann der Arzt ein zweites Rezept ausstellen, eine Folgeverordnung.

Folgeverordnung

Auch hier, hat sich der Arzt an die gesetzlichen Vorgaben im Heilmittelkatalog zu richten. Nach Abschluss jeder Therapieeinheit, muss der Patient sich erneut untersuchen lassen. Besteht nach Ausschöpfen aller Therapien immer noch Behandlungsbedarf, so hat ihr Arzt die Möglichkeit Ihnen eine Verordnung außerhalb des Regelfalls auszustellen.

Verordnung außerhalb des Regelfalls

Für diese Verordnung müssen besondere Gründe vorliegen, wie z.B. eine langfristige oder dauerhafte Erkrankung. Hierzu muss der Arzt eine kurze schriftliche Begründung auf dem Rezept vermerken. Einige Krankenkassen verlangen vor Behandlungsbeginn ihrerseits eine Genehmigung. Erst nach Eingang dieser Genehmigung, darf mit der Therapie begonnen werden. Bei dieser Verordnung wird das Budget des Arztes nicht belastet.

Therapiepause

Sind nach der letzten Behandlung auf Ihrem Rezept mehr als 12 Wochen vergangen, beginnt nach dieser Behandlungspause eine erneute Erstverordnung.