„Was lange währt, wird endlich gut! Ich freue mich, dass auch gehörlose Menschen in Thüringen künftig einen monatlichen Nachteilsausgleich bekommen und somit eine jahrelange Forderung der LINKEN umgesetzt wird“, sagt Karola Stange, behindertenpolitische Sprecherin der LINKE-Landtagsfraktion. Das Gehörlosengeld soll rückwirkend ab dem 1. Juli dieses Jahres gezahlt werden.
Die rot-rot-grüne Landesregierung hatte bereits den Weg für eine schrittweise Erhöhung des Landesblindengeldes von 270 auf 400 Euro frei gemacht. Taubblinde Menschen erhalten zusätzlich seit dem 1. Juli 2016 einen monatlichen Nachteilsausgleich von 100 Euro.
„Gehörlose Menschen haben das Recht, am Leben in allen Bereichen der Gesellschaft gleichwertig teilhaben zu können – das gilt vor allem für ein selbstbestimmtes Wohnen außerhalb von Einrichtungen, aber auch für Arztbesuche, Teilnahme an Volkshochschulkursen oder kulturellen Veranstaltungen. Es darf keine Ungleichbehandlung zwischen den einzelnen Betroffenengruppen behinderter Menschen geben. Auch Gehörlose haben nach dem UN-Behindertenrechtsabkommen und der Thüringer Verfassung ein Recht auf diese Nachteilsausgleiche“, unterstreicht Stange.
Mit der heute von der Landesregierung angekündigten Änderung des Thüringer Blindengeldgesetzes wird die gesetzliche Grundlage für die Einführung eines Gehörlosengeldes in Thüringen geschaffen. Nun muss der Gesetzentwurf der Landesregierung zusammen mit Behindertenverbänden bzw. -gremien und Selbstvertretungen der Betroffenen, die seit Jahren diese Änderung einfordern, im Landtag beraten werden.