Das Angebot für gesetzlich Versicherte in Deutschland psychotherapeutische Hilfe zu erhalten, ist im internationalen Vergleich sehr vielfältig und umfangreich. Dennoch verging – je nach Indikation – in vielen Fällen eine zu lange Zeit, bis Patienten ein therapeutisches Erstgespräch vereinbaren konn- ten. Dies soll sich ab dem 1. April 2017 ändern.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Juni letzten Jahres eine Strukturreform der ambulanten Psychotherapie beschlossen, die die bisherige sehr gute ambulante Versorgung um zahlreiche Neuerungen ergänzt. Neben gestrafften formalen Bewilligungsschritten werden u.a. eine psychotherapeutische Sprechstunde, eine psychotherapeutische Akutbehandlung, Maßnahmen zur Re- zidivprophylaxe und Veränderungen in der Gruppentherapie eingeführt. Ebenso sieht die Reform eine verbindliche telefonische Erreichbarkeit von Therapeuten sowie eine Möglichkeit zur Terminvereinbarung über die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen vor.
Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV- Spitzenverbandes: „Die psychotherapeutische Sprechstunde und die psychothe- rapeutische Akutbehandlung sind zwei Bausteine von etlichen, die nun das bisherige Therapieangebot der ambulanten Psychotherapie ergänzen. Wir erwarten, dass Psychotherapeuten zukünftig Sprechstunden im ausreichenden Umfang für die Patienten anbieten.“
Mit der psychotherapeutischen Sprechstunde haben Patienten ab sofort einen Anspruch auf schnelle Hilfe in Krisensituationen. Ohne Überweisung vom Hausarzt kann der Therapeut in einem ersten unkomplizierten Beratungsgespräch klären, ob eine ambulante Psychotherapie notwendig ist. Besteht kein Verdacht auf eine psychische Krankheit, kann der Patient die Krisensituation ggf. auch durch andere Hilfemöglichkeiten (Selbsthilfe-/Beratungsangebote, Schuldnerberatung) stabilisieren.